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Radsport

Radsportliche Veranstaltungen auf der öffentlichen Strasse bedürfen der Bewilligung der Kantone, deren Gebiet befahren wird. Als öffentliche Strassen gelten zum Beispiel auch Feld- und Waldwege oder dem öffentlichen Verkehr nicht entzogene Privatstrassen.

Haftpflichtversicherung

Radsportliche Veranstaltungen (ausgenommen Volksradtouren) mit Renncharakter sind versicherungspflichtig. Eine Bewilligung wird daher nur erteilt, wenn uns ein Versicherungsnachweis (graue Karte) im Original vorliegt. Renncharakter haben Veranstaltungen, wenn die Bewertung hauptsächlich nach der erzielten Geschwindigkeit erfolgt.

Hinweis

Gesuche für radsportliche Veranstaltungen sind spätestens einen Monat vor der Durchführung der Veranstaltung mit allen nötigen Unterlagen und Stellungnahmen (z. B. der betroffenen Gemeinden) bei uns einzureichen (vgl. auch Bewilligungsverfahren).


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Sonderbewilligungen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 26 16
Fax 031 634 26 80
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/bewilligungen/sportliche_veranstaltungenimstrassenverkehr/radsport