Radsport
Radsportliche Veranstaltungen auf der öffentlichen Strasse bedürfen der Bewilligung der Kantone, deren Gebiet befahren wird. Als öffentliche Strassen gelten zum Beispiel auch Feld- und Waldwege oder dem öffentlichen Verkehr nicht entzogene Privatstrassen.
Haftpflichtversicherung
Radsportliche Veranstaltungen (ausgenommen Volksradtouren) mit Renncharakter sind versicherungspflichtig. Eine Bewilligung wird daher nur erteilt, wenn uns ein Versicherungsnachweis (graue Karte) im Original vorliegt. Renncharakter haben Veranstaltungen, wenn die Bewertung hauptsächlich nach der erzielten Geschwindigkeit erfolgt.
Hinweis
Gesuche für radsportliche Veranstaltungen sind spätestens einen Monat vor der Durchführung der Veranstaltung mit allen nötigen Unterlagen und Stellungnahmen (z. B. der betroffenen Gemeinden) bei uns einzureichen (vgl. auch Bewilligungsverfahren).
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•Gesuch für radsportliche Veranstaltungen (PDF, 100 KB, 2 Seiten)
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•Gesuch für radsportliche Veranstaltungen (Volksradtour) (PDF, 55 KB, 2 Seiten)
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•Gesuch für radsportliche Veranstaltungen (Triathlon / Mehrkampf) (PDF, 122 KB, 2 Seiten)
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•Stellungnahme der Gemeinde zur sportlichen Veranstaltung (PDF, 49 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Sonderbewilligungen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 26 16
Fax 031 634 26 80
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
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