Bewilligungsverfahren
Falls Sie bewilligungspflichtige Fahrten auf öffentlichen Verkehrsflächen durchführen, können Sie bei uns ein entsprechendes •Gesuchsformular (PDF, 88 KB, 2 Seiten) verlangen. Die Gesuche werden durch uns geprüft. Falls eine Bewilligung erteilt werden kann, werden die Unterlagen an unsere Abteilung Verkehrsprüfzentrum weitergeleitet. Ein Experte wird das/die Fahrzeug/e nach Vereinbarung eines Prüfungstermins vor Ort prüfen. Bewilligungen werden jeweils für 5 Jahre ausgestellt.
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Sonderbewilligungen
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Tel. 031 634 26 17
Fax 031 634 26 80
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