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Fahrzeuge

Verkehrsstau

Motorfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden.

Wer ein Motorfahrzeug führt, bedarf des Führerausweises, wer Lernfahrten unternimmt, des Lernfahrausweises.

Die Ausweise sind stets mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen; dasselbe gilt für besondere Bewilligungen (Art. 10 Strassenverkehrsgesetz).

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zur Zulassung und Prüfung von Motorfahrzeugen. Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Hinweis


Weitere Informationen

Sie sind vom "Charme" einer tiefen oder speziellen Kontrollschildnummer noch nicht ganz überzeugt? Dann sehen Sie sich unsere Videos an! Es gibt tausend gute Gründe, sich jetzt eine schöne Nummer zu sichern.

Senken Sie Kosten mit der Geschäftserledigung per Post: Sie profitieren in vielen Fällen von einem Rabatt von bis zu CHF 10.- je Ausweis; ausserdem ersparen Sie sich die Fahrt zu uns samt Parkplatzsuche.

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Hauptsitz
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 21 11
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

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Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge