Fahrzeuge

Motorfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden.
Wer ein Motorfahrzeug führt, bedarf des Führerausweises, wer Lernfahrten unternimmt, des Lernfahrausweises.
Die Ausweise sind stets mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen; dasselbe gilt für besondere Bewilligungen (Art. 10 Strassenverkehrsgesetz).
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zur Zulassung und Prüfung von Motorfahrzeugen. Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!
Hinweis
- Sie haben Lust auf eine besondere Kontrollschildnummer? Kein Problem: Auf unserer Link öffnet in einem neuen Fenster.Online-Plattform können Sie auswählen und bestellen.
- Informationen zur Zulassung von Motorfahrrädern und zum Fahrzeugexport finden Sie unter "Fahrzeugeinlösungen".
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