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Berufsmässiger Personentransport (BPT)

Taxi

Definition

Als "berufsmässig" gelten Fahrten, die regelmässig von einem Führer oder mit einem Fahrzeug durchgeführt werden und mit denen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt werden soll. Dabei gilt als wirtschaftlicher Erfolg, wenn für die Fahrt ein Fahrpreis zu entrichten ist, der die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers oder der Fahrzeugführerin übersteigt.

Als Fahrzeugkosten gelten:

  • Amortisation, Treibstoffverbrauch, Steuer und Versicherung, Unterhalt (beispielsweise nach den Kilometer-Ansätzen der von den Strassenverkehrsverbänden jährlich neu herausgegebenen Listen).

Als Auslagenersatz gelten:

  • Spesen wie Verpflegung, Übernachtungs- und Reiseauslagen. Weitergehende Abgeltungen sind als Bestandteil eines wirtschaftlichen Erfolgs zu betrachten.

Den berufsmässigen Personentransporten gleichgestellt sind Personentransporte mit Mietfahrzeugen samt Chauffeur.

Bitte beachten Sie, dass sich die Frage der Berufsmässigkeit unabhängig für den Führer und / oder das Fahrzeug stellen kann. So ist es durchaus denkbar, dass der Führer selbst nicht gewerbsmässig handelt, jedoch ein Fahrzeug verwendet, welches berufsmässig eingesetzt wird und deshalb die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen muss.

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