Voraussetzungen
Beim Vorliegen des berufsmässigen Personentransportes müssen grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Fähigkeitsausweis für den Personentransport
- Kantonale Bewilligung für Personentransporte
- Eintrag im Fahrzeugausweis
- Eintrag im Führerausweis
- Zusätzliche Ausrüstung des Fahrzeuges
- Fahrerkarte
Fähigkeitsausweis für den Personentransport
Wer mit Motorwagen der Kategorie D oder oder Unterkategorie D1 Personentransporte durchführen will, benötigt den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.
- •Chauffeurzulassung
- Fähigkeitsausweis gemäss CZV: •asa-Merkblatt Schülertransporte
Kantonale Bewilligung für Personentransporte
Diese ist erforderlich für berufsmässige Schüler- und Arbeitertransporte. Zuständig ist das Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern. Nähere Infos finden Sie •hier.
Eintrag im Fahrzeugausweis
Fahrzeuge nach Art. 3 der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen •(ARV 2) dürfen nur dann für berufsmässige Personentransporte verwendet werden, wenn dies im Fahrzeugausweis vermerkt ist •(Art. 80 VZV). Betroffen sind neben leichten Motorwagen und schweren Personenwagen auch Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge.
Eintrag im Führerausweis
Wer mit Fahrzeugen der Kategorien B oder C, der Unterkategorien B1 oder C1 oder der Spezialkategorie F berufsmässig Personen transportieren will, benötigt eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport. Nähere Infos finden Sie •hier.
Ausrüstung der Fahrzeuge
Zur Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeit beziehungsweise zur Abklärung von Unfällen müssen Fahrzeuge, deren Führer und Führerinnen der (•ARV 2) unterstehen, mit einem Fahrtschreiber nach Anhang I der Verordnung Nr. 3821/85 (analoger Fahrtschreiber) oder mit einem digitalen Fahrtschreiber ausgerüstet sein (•VTS).
Fahrerkarte
Die Fahrtschreiberkarten steuern die Funktionen im digitalen Fahrtschreiber. Sie speichern Daten auf dem integrierten Chip.
Hinweis
Für den Linienverkehr gelten besondere Vorschriften:
Personenbeförderungen mit Konzessionspflicht
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrsprüfzentrum Bern
Schermenweg 9
Postfach
3001 Bern
Fax 031 634 25 00
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Telefon:
031 634 25 37 (Fahrzeugprüfungen)
031 634 25 34 (Führerprüfungen)
Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 11:30 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr