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Fahrzeugausweise

Frau im Auto, Daumen hoch

Der Fahrzeugausweis stellt die Bewilligung dar, das darin genannte Fahrzeug in Verkehr zu setzen. Er enthält Angaben zum Halter / zur Halterin sowie zur Identifizierung des Fahrzeuges. Weiter können Bedingungen zur Verwendung des Fahrzeuges sowie Auflagen festgehalten sein.

Der Fahrzeugausweis wird auf den Halter / die Halterin ausgestellt, welche/r nicht mit dem Eigentümer identisch sein muss. Er kann deshalb nicht als Eigentumsnachweis über das Fahrzeug dienen.

Hinweis

Änderungen die den Fahrzeugausweis betreffen, sind dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt innert 14 Tagen zu melden. Beachten Sie dazu auch die Seite Adress- und Namensänderung.


Weitere Informationen

Senken Sie Kosten mit der Geschäftserledigung per Post: Sie profitieren in vielen Fällen von einem Rabatt von bis zu CHF 10.- je Ausweis; ausserdem ersparen Sie sich die Fahrt zu uns samt Parkplatzsuche.

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 22 11
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
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Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/fahrzeugausweise