Fahrzeugausweise

Der Fahrzeugausweis stellt die Bewilligung dar, das darin genannte Fahrzeug in Verkehr zu setzen. Er enthält Angaben zum Halter / zur Halterin sowie zur Identifizierung des Fahrzeuges. Weiter können Bedingungen zur Verwendung des Fahrzeuges sowie Auflagen festgehalten sein.
Der Fahrzeugausweis wird auf den Halter / die Halterin ausgestellt, welche/r nicht mit dem Eigentümer identisch sein muss. Er kann deshalb nicht als Eigentumsnachweis über das Fahrzeug dienen.
Hinweis
Änderungen die den Fahrzeugausweis betreffen, sind dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt innert 14 Tagen zu melden. Beachten Sie dazu auch die Seite Adress- und Namensänderung.
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 11
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Montag bis Freitag
Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr