Adress- & Namensänderung
Die Fahrzeughalterin / der Fahrzeughalter ist verpflichtet, Adress- und Namensänderungen dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt innert 14 Tagen zu melden und sämtliche gültigen Fahrzeugausweise zur Berichtigung vorzulegen.
Um die Adresse in Ihrem Fahrzeugausweis ändern zu lassen, legen Sie uns bitte am Schalter oder über den Postweg folgende Unterlagen vor:
- den bisherigen Fahrzeugausweis
- die neue Adresse
Es ist kein neuer Haftpflichtversicherungsnachweis erforderlich!
Um den Namen in Ihrem Fahrzeugausweis ändern zu lassen, legen Sie uns bitte am Schalter oder über den Postweg folgende Unterlagen vor:
- den bisherigen Fahrzeugausweis
- eine Kopie eines amtlichen Dokumentes (schweizerischer Eheschein, Familienbüchlein, Niederlassungsbewilligung, Namenserklärung, Pass, Identitätskarte usw.)
- einen neuen •Haftpflichtversicherungsnachweis, lautend auf den neuen Namen (dieses Dokument ist auf Verlangen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erhältlich)
Hinweis
Namens- und Adressänderungen werden im Fahrzeugausweis gebührenfrei vorgenommen.
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 11
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr