Ersatzfahrzeugausweise
Zweck des Ersatzfahrzeugausweises
Wenn ein mit schweizerischen Kontrollschildern verkehrendes Fahrzeug wegen Beschädigung, Reparatur, Revision, Umbau etc. nicht gebrauchsfähig ist, können wir ein Ersatzfahrzeug bewilligen. Mit der Bewilligung dürfen die Kontrollschilder des Originalfahrzeugs auf das Ersatzfahrzeug übertragen werden.
Gültigkeitsdauer, Beginn
Wir bewilligen Ersatzfahrzeuge für 24 Stunden oder 30 Tage. Sofern alle Voraussetzungen zur Erteilung erfüllt sind, beginnt die Gültigkeit bereits mit der Übergabe aller erforderlichen Angaben und Unterlagen an uns oder an die Post zu unseren Handen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Bewilligungen oder Ausweise mit rückwirkender Gültigkeit erteilen und unvollständige Gesuche nicht bearbeiten können.
Prüfung des Ersatzfahrzeuges
Eine Prüfung ist erforderlich, wenn die erste Inverkehrsetzung des Ersatzfahrzeuges länger als zehn Jahre und die letzte amtliche Prüfung mehr als ein Jahr zurückliegt oder wenn das Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde. Bei Fahrzeugen zum berufsmässigen Personentransport und bei Gesellschaftswagen darf die letzte Prüfung nicht mehr als ein Jahr zurückliegen.
Art des Ersatzfahrzeuges
Als Ersatzfahrzeug kann nur ein Fahrzeug der gleichen Kategorie mit gleichem Verwendungszweck bewilligt werden, beispielsweise Motorrad für Motorrad, Personenwagen für Personenwagen oder Lastwagen für Lastwagen. Nicht bewilligt wird z.B. ein Wohnmotorwagen, ein Lieferwagen mit Brücke oder ein Kleinbus mit mehr als neun Plätzen, wenn das Originalfahrzeug nicht gleichartig ist. Ein Ersatzfahrzeug darf nicht als „Veteranenfahrzeug“ zugelassen sein.
Bewilligung für 24 Stunden
Wird ein Ersatzfahrzeug für längstens 24 Stunden verwendet, erteilen wir die Bewilligung ohne Ausweis, sofern es sich nicht um ein Fahrzeug handelt, das der LSVA unterliegt. Es sind uns folgende Angaben per Fax (031 634 26 07) zu übermitteln:
Angaben zum nicht gebrauchsfähigen Fahrzeug:
- Bei einem im Kanton Bern zugelassenen Fahrzeug: Halterdaten (Name/Adresse), Kontrollschild, Marke/Typ, Stamm-Nr.
- Bei einem in einem anderen Kanton zugelassenen Fahrzeug: Sämtliche im Fahrzeugausweis eingetragenen Daten (Halter- und Fahrzeugdaten bitte per Fax übermitteln)
- Gesuchsbegründung (Art des Defektes)
Angaben zum Ersatzfahrzeug:
- Marke, Typ, Fahrgestell-Nr., Stamm-Nr., Fahrzeugart, Karosserieform, Datum der ersten Inverkehrsetzung und der letzten Prüfung gemäss Fahrzeugausweis oder amtlichem Prüfungsbericht.
Ersatzfahrzeugausweis für 30 Tage
Bei Verwendung eines Ersatzfahrzeuges für mehr als 24 Stunden wird die Bewilligung in Form eines auf 30 Tage befristeten Ersatzfahrzeugausweises erteilt. Wir benötigen dazu folgende Angaben und Unterlagen:
- Original-Fahrzeugausweis zum nicht gebrauchsfähigen Fahrzeug
Angaben zum Ersatzfahrzeug:
- Bei einem im Kanton Bern zugelassenen Fahrzeug: bisheriges Kontrollschild, Marke, Typ, Stamm-Nummer
- Bei bisher in einem anderen Kanton immatrikulierten oder geprüftem aber noch nicht zugelassenen Fahrzeug: Sämtliche im Fahrzeugausweis oder Prüfungsformular 13.20A eingetragenen Fahrzeugdaten (Kopie oder Original)
- Amtlicher Prüfungsbericht, falls das letzte Prüfungsdatum im bisherigen Ausweis nicht eingetragen ist
- Einbaubestätigung des elektronischen Erfassungsgerätes (TRIPON oder EMOTACH) bei Fahrzeugen, die der LSVA unterliegen
- Gesuchsbegründung (Art des Defektes).
Wird das Ersatzfahrzeug nicht mehr benötigt oder ist die Gültigkeit des Ersatzfahrzeugausweises abgelaufen, ist uns dieser sofort unaufgefordert zurückzugeben. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Generelle Ersatzfahrzeugbewilligung
Für Unternehmen, die über mindestens fünf einzeln immatrikulierte Fahrzeuge der gleichen Kategorie verfügen, können wir generelle Ersatzfahrzeugbewilligungen erteilen. Die Bewilligung ist ein Jahr gültig und kann jeweils um ein Jahr verlängert werden.
| Gebühren | Post | Schalter |
|---|---|---|
| Ersatzfahrzeugbewilligung für 24 Stunden | gebührenfrei | gebührenfrei |
| Ersatzfahrzeugausweis ausstellen | CHF 45.- | CHF 55.- |
| Ersatzfahrzeugausweis ändern | CHF 20.- | CHF 25.- |
| Generelle Ersatzfahrzeugbewilligung | CHF 150.- | CHF 150.- |
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Ersatzfahrzeug für 24 Stunden (Gesuch) (PDF, 41 KB, 1 Seite)Ersatzfahrzeuge (Merkblatt) (PDF, 45 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
SOB - Ersatzfahrzeuge
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 26 04
Fax 031 634 26 07
Kontakt per E-Mail
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