Haltergemeinschaften
Sind mehrere Personen Halter eines Fahrzeuges, so haben sie uns gegenüber eine verantwortliche Person zu bezeichnen. Diese Person wird im Fahrzeugausweis als Halter eingetragen (vgl. •Art. 78 der Verkehrszulassungsverordnung, VZV).
Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern von Haltergemeinschaften, die diesen Kriterien nicht entsprechen, können von uns nur verarbeitet werden, wenn gleichzeitig die Halterbezeichnung angepasst wird.
Für diese Anpassung steht Ihnen ein besonderes •Formular (PDF, 147 KB, 2 Seiten) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es dadurch zu Verzögerungen bei der Geschäftserledigung kommen kann. Zusätzliche Kosten fallen keine an. Weitere Hinweise finden Sie auf dem Formular.
Bitte informieren Sie ausserdem Ihren Haftpflichtversicherer über den (Halter-)Namen, den Sie künftig im Fahrzeugausweis führen wollen. Die Versicherungsgesellschaften sind informiert, dass in solchen Fällen zwingend ein neuer Versicherungsnachweis ausgestellt werden muss (dieser wird uns von der Versicherungsgesellschaft elektronisch übermittelt).
Damit wir die Halterbezeichnung anpassen können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- das Gesuchsformular •Änderung Halter bei Haltergemeinschaft (PDF, 147 KB, 2 Seiten) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet;
- ein neuer Versicherungsnachweis pro Fahrzeug, lautend auf den verantwortlichen Halter oder die verantwortliche Halterin;
- bisherige Fahrzeugausweis(e) zur Umschreibung.
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 11
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
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Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
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