Tagesausweise
Tagesausweise dienen der kurzzeitigen Inverkehrsetzung nicht immatrikulierter Fahrzeuge. Im Vordergrund stehen dabei neben Überführungsfahrten insbesondere Fahrten zur amtlichen Prüfung vor der Immatrikulation. Tagesausweise werden nicht für den Fahrzeugexport erteilt.
Gültigkeitsdauer
Wir können Tagesausweise für eine Geltungsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden ausstellen. Die Gültigkeit beginnt mit der Übergabe des Ausweises am Schalter.
Was benötigen wir für die Ausstellung?
- einen amtlichen Ausweis (z.B. Führerausweis, Reisepass)
- Fahrzeugpapiere (z.B. Fahrzeugausweis)
- unterzeichnete Vollmacht, sofern der Tagesausweis auf den Namen einer Drittperson eingelöst wird
Kontrollschilder
Zum Tagesausweis stellen wir dem Ausweisinhaber gebührenfrei die benötigten Kontrollschilder zur Verfügung. Diese sind uns nach Ablauf der Gültigkeit des Ausweises umgehend zurückzugeben oder per Post zurückzusenden.
Betriebssicherheit
Ein Fahrzeug, das mit einem Tagesausweis in Verkehr gesetzt werden soll, muss betriebssicher sein und den technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge entsprechen. Lenkung, Beleuchtung und Bremsen müssen einwandfrei funktionieren, die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 1.6 mm betragen und die Karosserie darf keine für die Verkehrssicherheit wesentlichen Mängel aufweisen.
Hinweis
Für Fahrzeuge, die bei einem Unfall beschädigt oder bei einer amtlichen Prüfung beanstandet wurden, können Tagesausweise nur für die Fahrt zur amtlichen Fahrzeugprüfung erteilt werden. Für Ueberführungsfahrten hat der Gesuchsteller schriftlich zu bestätigen, dass das Fahrzeug betriebssicher ist. Bei Fahrzeugen, deren 1. Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre und die letzte amtliche Prüfung mehr als ein Jahr zurückliegt, ist die Bestätigung (PDF, 31 KB, 1 Seite) einer anerkannten Garage erforderlich.
Verwendung der Fahrzeuge
Ein Fahrzeug, das mit einem Tagesausweis versehen ist, darf nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich nebst dem Fahrzeugführer höchstens acht Personen in einem solchen Fahrzeug befinden. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug mehr Sitzplätze aufweist. Mit Fahrzeugen, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, dürfen keine Sachentransporte ausgeführt werden.
Fahrzeugexport und Personen mit Wohnsitz im Ausland
Für den Fahrzeugexport sowie an Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz erteilen wir anstelle eines Tagesausweises einen provisorischen Fahrzeugausweis.
Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Zur Sicherstellung des nötigen Versicherungsschutzes ist unserer Kollektivhaftpflichtversicherung beizutreten (vgl. Abschnitt "Ausweisgebühr, Steuer und Versicherungsprämie"). Für die Fahrt zur amtlichen Prüfung können wir auch einen im Hinblick auf die anschliessende Immatrikulation des Fahrzeugs bereits bestehenden Versicherungsnachweis annehmen. Für Anhänger muss - analog der ordentlichen Zulassung - keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Ausweisgebühr, Steuer und Versicherungsprämie
Die Tagesausweisgebühr beträgt CHF 30.-
Die Fahrzeugsteuer macht bei Verwendung eines Tagesausweises pauschal CHF 30.- aus.
Die im voraus in bar zu bezahlende Prämie für die Kollektivhaftpflichtversicherung ist nach Fahrzeugart unterschiedlich. Hier einige Beispiele:
| Fahrzeugart | 24 h | 48 h | 72 h | 96 h |
|---|---|---|---|---|
| Motorräder, Kleinmotorräder | CHF 10.- | CHF 16.- | CHF 22.- | CHF 28.- |
| Motorwagen bis 3500 kg * und landwirtschaftliche Fahrzeuge | CHF 12.- | CHF 19.- | CHF 26.- | CHF 33.- |
| Motorwagen über 3500 kg * | CHF 18.- | CHF 28.- | CHF 38.- | CHF 48.- |
* Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis
Werden Kontrollschilder nach Ablauf der Ausweisgültigkeit verspätet zurückgegeben, schuldet der Ausweisinhaber vom Ablaufdatum des Ausweises bis zur Schilderrückgabe eine zusätzliche Versicherungsprämie. Diese beträgt zum Beispiel für einen leichten Motorwagen CHF 7.- je weitere 24 Stunden. Hinzu kommen allfällige Einzugskosten.
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Immatrikulation von Fahrzeugen zur Überführung ins Ausland (PDF, 44 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
SOB - Ersatzfahrzeuge
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 26 04
Fax 031 634 26 07
Kontakt per E-Mail
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