Verlust des Fahrzeugausweises
Bei Verlust des Originalfahrzeugausweises kann ein Duplikat ausgefertigt werden. Entsprechende •Gesuchsformulare (PDF, 24 KB, 1 Seite) sind bei uns oder auf jedem Kantonspolizeiposten erhältlich.
Wenn der verloren gegangene Originalausweis noch gültig war, darf ein Duplikat nur aufgrund eines von der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter persönlich unterzeichneten Gesuches erteilt werden. Duplikate von annullierten Ausweisen werden nur an Antragsteller erteilt, die neben dem Verlust des annullierten Originalausweises schriftlich bestätigen, der/die rechtmässige Eigentümer/in des Fahrzeugs zu sein.
Die Inhaberin oder der Inhaber eines Ausweisduplikates ist verpflichtet, das Duplikat unaufgefordert zurückzugeben, sobald das Original wieder aufgefunden wird.
Wer ein Duplikat eines Fahrzeugausweises beantragen will, legt uns am Schalter oder über den Postweg folgendes vor:
- Das vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Formular um Abgabe eines Fahrzeugausweisduplikates.
Hinweis
Das Duplikat wird am Schalter nur an den/die Halter/Halterin gegen Vorweisung eines Ausweises mit Foto (FAK bzw. FU, ID, Pass, Personalausweis) abgegeben oder per Post an die Halteradresse zugestellt.
Ausnahme: Schriftliche Vollmacht/Ermächtigung liegt vor.
Formular Abgabe eines Fahrzeugausweisduplikates (PDF, 24 KB, 1 Seite)
| Gebühren | Post | Schalter |
|---|---|---|
| Ausstellen des Fahrzeugausweisduplikates | CHF 25.- | CHF 35.- |
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 11
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
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Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr