Fahrzeugeinlösungen

Ein Motorfahrzeug darf auf den öffentlichen Strassen in Verkehr gebracht werden, wenn es auf den Namen der Halterin oder des Halters eingelöst und somit mit einem Fahrzeugausweis und mit Kontrollschildern versehen ist. Das gilt auch für Anhänger. Der Fahrzeugausweis wird erteilt, wenn das Fahrzeug den Vorschriften entspricht und eine •Haftpflichtversicherung besteht. Die Kontrollschilder kennzeichnen das Fahrzeug und dokumentieren die korrekte Zulassung nach aussen.
Hinweis
Zuständig für die Zulassung eines Motorfahrzeuges ist der Standortkanton.
Wer erstmals ein Fahrzeug einlösen will, legt uns folgende Unterlagen vor:
- das ausgefüllte Formular •Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeuges (PDF, 56 KB, 1 Seite) (nur bei Erledigung über den Postweg notwendig)
- den vom Importeur oder Markenvertreter ausgefüllten Prüfungsbericht Form 13.20A, wenn das Fahrzeug fabrikneu ist
- den bisherigen Fahrzeugausweis (und gegebenfalls den Prüfungsbericht, wenn nach der Annullation nachgeprüft), falls das Fahrzeug bereits zum Verkehr zugelassen war
- einen neuen •Haftpflichtversicherungsnachweis (dieses Dokument bestellen Sie bitte bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, es wird uns in elektronischer Form übermittelt)
- Schriftliche Zustimmung der berechtigten Person bzw. rechtskräftiges Gerichtsurteil über die Eigentumsverhältnisse, wenn im bisherigen Fahrzeugausweis der Code 178 eingetragen ist
- Für LSVA-pflichtige Fahrzeuge: Einbaubestätigung des elektronischen Erfassungsgerätes „TRIPON“ oder "EMOTACH" oder auf den Halter/die Halterin lautende Befreiungserklärung der Oberzolldirektion
Wer sein bisheriges Fahrzeug durch ein neues ersetzen will, legt uns zusätzlich zu den oben genannten folgende Unterlage vor:
- den Fahrzeugausweis des bisherigen Fahrzeuges zur Annullation
Hinweis
Liegt die erste Inverkehrsetzung mehr als 10 Jahre und die letzte Prüfung mehr als 2 Jahre zurück, muss das Fahrzeug zwingend vor dem Fahrzeugwechsel geprüft werden.
Bei der erstmaligen Einlösung eines Fahrzeuges im Kanton Bern durch Halterinnen oder Halter ohne Schweizerbürgerrecht ist zusätzlich eine Kopie des Ausländerausweises beizulegen.
Gebühren
| Post | Schalter | |
|---|---|---|
| Ausstellen des Fahrzeugausweises | CHF 45.- | CHF 55.- |
| Abgabe neuer Kontrollschilder Einzelschild | CHF 30.- | CHF 30.- |
| Abgabe neuer Kontrollschilder Schilderpaar | CHF 45.- | CHF 45.- |
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 11
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
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Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr