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Export

Provisorischer Fahrzeugausweis

Bild vergrössern Provisorischer Fahrzeugausweis

Fahrzeuge, die für eine Überführung ins Ausland eingelöst werden, unterliegen der provisorischen Immatrikulation.

Was benötigen wir für die provisorische Immatrikulation zum Export?

  • einen amtlichen Ausweis (z. B. Führerausweis, Reisepass)
  • Fahrzeugpapiere (z. B. Fahrzeugausweis)
  • unterzeichnete Vollmacht im Original, sofern das Fahrzeug auf den Namen einer Drittperson eingelöst wird

Prüfung des Fahrzeuges

Für die provisorische Zulassung zum Export gelten die normalen Nachprüfungsfristen. Das bedeutet, dass für Fahrzeuge, deren erste Inverkehrsetzung mehr als 10 Jahre und die letzte Prüfung mehr als zwei Jahre zurückliegen, vor der provisorischen Immatrikulation ein Nachweis über die Betriebssicherheit vorgelegt werden muss. Dieser Nachweis muss entweder in Form eines amtlichen Prüfberichtes oder einer Bestätigung eines anerkannten Garagebetriebes erbracht werden. Bei Fahrzeugen, die bei einem Unfall beschädigt oder bei einer amtlichen Prüfung beanstandet wurden, wird nur ein amtlicher Prüfbericht angenommen.

Bei unseren Verkehrsprüfzentren in Bern, Bützberg, Orpund oder Thun ist eine Exportprüfung möglich. Der Prüfungsbericht wird mit einem entsprechenden Vermerk versehen und ist nur gültig für die unmittelbar nach der Fahrzeugprüfung vorgesehene Zulassung zum Export. An Stelle des Prüfungsberichtes wird eine Bestätigung über die Betriebssicherheit nur von Reparaturbetrieben angenommen, die im Besitze von bernischen Händlerschildern sind und über die Voraussetzungen für entsprechende Kontrollen verfügen. Verwenden Sie dazu unsere Vorlage Betriebssicherheitsbestätigung (PDF, 245 KB, 1 Seite).

Fahrzeugausweis und Gültigkeit

Der Fahrzeugausweis wird auf das Ende des Immatrikulationsmonats befristet. Beträgt die Restdauer des Monats inkl. Immatrikulationstag vier oder weniger Kalendertage, wird die Befristung auf Wunsch bis Ende des folgenden Monats hinausgeschoben. Die Gültigkeitsdauer darf insgesamt aber nicht mehr als 35 Tage betragen. Eine Fristverlängerung oder eine wiederholte provisorische Zulassung des Fahrzeuges zum Export ist nicht möglich.

Kontrollschilder

Zusammen mit dem Fahrzeugausweis werden mit einem roten Balken und mit einer Vignette gekennzeichnete Kontrollschilder abgegeben (Schilderpaar für Motorwagen, Einzelschild für Motorräder und Anhänger). Die Kontrollschilder verlieren zusammen mit dem Ablaufdatum des Fahrzeugausweises ihre Gültigkeit. Sie müssen nicht zurückgegeben werden, können aber durch den gleichen Halter für den Export weiterer Fahrzeuge in Verbindung mit jeweils neuen provisorischen Fahrzeugausweisen verwendet werden.

Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Es kann entweder ein auf die Gültigkeitsdauer des Ausweises befristeter Versicherungsnachweis einer in der Schweiz zugelassenen Versicherungsgesellschaft vorgelegt oder unserer Kollektivhaftpflichtversicherung beigetreten werden.

Bei einem Beitritt zu unserer Kollektivhaftpflichtversicherung wird auf Wunsch eine internationale Versicherungskarte abgegeben (sogenannte grüne Karte).

Prämie Beschreibung
CHF 170.- Bei einer Zulassung zwischen dem 1. und dem 15. Tag eines Monats.
CHF  80.- Bei einer Zulassung ab dem 16. bis zum letzten Tag eines Monats.
CHF 190.- Bei einer Zulassung innerhalb der letzten 4 Tage des laufenden Monats sowie für den ganzen kommenden Monat.

Hinweis

Die Prämie der Kollektivhaftpflichtversichung ist bei der Überführung ins Ausland im Voraus bar zu bezahlen.

In Bützberg, Orpund und Thun werden Exportgeschäfte nur bis 15:00 Uhr angenommen und bearbeitet. Später abgegebene Unterlagen werden am nächsten Arbeitstag zur Abholung bereitgestellt.

Gebühren, Steuer, Schwerverkehrsabgabe

Für den Halter entstehen bei der provisorischen Zulassung neben den Kosten für die Versicherung folgende Gebühren:

Fahrzeugausweis CHF 95.-
Kontrollschilder / Schilderpaar CHF 95.-
Kontrollschilder / Einzelschild CHF 60.-

Die Fahrzeugsteuern werden im Kanton Bern nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges gemäss Fahrzeugausweis und nach der Zahl der Zulassungstage berechnet.

Steuerrechner

Für Transportfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht gemäss Fahrzeugausweis von mehr als 3'500 kg wird die Schwerverkehrsabgabe pauschal erhoben. Sie wird aufgrund der Fahrzeugart und der Dauer, während der das Fahrzeug noch in der Schweiz verbleibt, berechnet. Beispiele: Gesellschaftswagen mindestens CHF 20.- , Lastwagen mindestens CHF 70.-


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

SOB - Export
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 26 04
Fax 031 634 26 07
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

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Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
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