Leasingfahrzeuge
Ein Halter, der sein Fahrzeug least oder häufig Dritten überlässt, kann bei der Zulassungsbehörde mit dem •Formular "Halterwechsel verboten" (PDF, 159 KB) beantragen, dass ein Halterwechsel nur mit seiner oder der Zustimmung einer weiteren Person (z.B. dem Leasinggeber) vorgenommen wird. Die Zulassungsbehörde trägt diese Beschränkung als Auflageziffer 178 "Halterwechsel verboten" im Fahrzeugausweis ein. Der Eintrag ist kostenpflichtig.
Wird der Zulassungsbehörde ein Fahrzeugausweis vorgelegt, der den Eintrag 178 „Halterwechsel verboten“ enthält, so verweigert sie:
- die Annullierung des Fahrzeugausweises
- die Ausstellung des Fahrzeugausweises auf einen neuen Halter
- die Löschung des Eintrags.
Die Verweigerung ist hinfällig, wenn ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über die Eigentumsverhältnisse oder ein separates •Löschungsformular Auflageziffer 178 (PDF, 159 KB) mit der schriftlichen Zustimmung der im Formular genannten Person oder Personen vorliegt.
Formular und Unterschrift des Halters
Der Halter oder die Halterin, so wie er/sie im Fahrzeugausweis eingetragen werden soll, hat ausschliesslich das amtliche Formular zu verwenden und eigenhändig zu unterzeichnen. Von dieser Regelung abweichende Unterlagen können nicht verarbeitet werden.
Gebühr für den Eintrag der Ziffer 178
Nebst der ordentlichen Gebühr für die Erstellung des neuen Fahrzeugausweises stellen wir bei der erstmaligen Eintragung der Auflageziffer 178 dem Fahrzeughalter oder der Fahrzeughalterin eine zusätzliche Gebühr von CHF 40.- in Rechnung. Damit wird der anfallende Mehraufwand abgedeckt, welcher in den normalen Ansätzen nicht enthalten ist.
Fotokopierte oder per Fax übermittelte Formulare
Nicht im Original eingereichte Formulare erhöhen das Risiko von Veruntreuungen erheblich. Solche Formulare werden von uns daher nur noch dann verarbeitet, wenn die Leasinggesellschaft das SVSA ausdrücklich um die Anerkennung von fotokopierten oder per Fax übermittelten Formularen ersucht und unwiderruflich auf jegliche Schadenersatz- und Verantwortlichkeitsansprüche gegenüber dem SVSA oder dessen Angestellten bei missbräuchlicher Verwendung des Formulars verzichtet.
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Gebühren des Geschäftsbereiches Verkehrszulassung (PDF, 32 KB, 3 Seiten)
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrszulassung
Schermenweg 5
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Tel. 031 634 22 11
Fax 031 634 26 81
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