Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel werden das Kontrollschild und die gültige Kontrollmarke desselben Halters auf ein anderes Motorfahrrad übertragen. Wir benötigen dazu folgende Unterlagen:
- Fahrzeugausweis zum bisherigen Motorfahrrad
- Fahrzeugausweis zum erworbenen Motorfahrrad
Hinweis
Fahrzeugwechsel sind uns innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Gebühren
| Post oder Schalter | |
|---|---|
| Fahrzeugwechsel Motorfahrrad | CHF 30.- |
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA
Verarbeitung - Mofa
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 26 34
Fax 031 634 26 81
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Schalter, 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon, 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr