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Halterwechsel

Beim Halterwechsel wird dem Mofa ein neuer Halter zugeordnet (z. B. nach einem Verkauf). Kontrolllschild und Kontrollmarke werden mit übertragen. Der neue Halter wird im Mofa-Ausweis nachgetragen.

Damit ein Halterwechsel vorgenommen werden kann, muss eine gültige Kontrollmarke bestehen.

Wir benötigen folgende Angaben und Unterlagen:

  • Fahrzeugausweis
  • Name, Vorname, Geburtsdatum sowie Adresse des neuen Halters

Hinweis

Halterwechsel sind uns innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Gebühren

  Post oder Schalter
Halterwechsel Mofa CHF 30.-

Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA

Verarbeitung - Mofa
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 26 34
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/fahrzeugeinloesungen/motorfahrraeder/halterwechsel