Zuzug in den Kanton Bern
Unter Vorlage des ausserkantonalen Fahrzeugausweises kann bei einer •Ausgabestelle ein BE-Kontrollschild mit Kontrollmarke (inkl. Versicherung) bezogen werden. Danach muss uns der ausserkantonale Fahrzeugausweis zum Erstellen eines bernischen Ausweises zugestellt werden.
Hinweis
Ein Motorfahrrad muss mit berner Kontrollschildern versehen werden, sobald sich sein Standort im Kanton Bern befindet. Als Standort gilt der Ort, wo das Mofa nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird.
Gebühren
| Post oder Schalter | |
|---|---|
| Kontrollschild | CHF 10.- |
| Kontrollmarke | CHF 20.- |
| Kollektiv-Haftplichtversicherung für 1 Jahr | CHF 24.50 |
| Fahrzeugausweis | CHF 30.- |
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA
Verarbeitung - Mofa
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 26 34
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Montag bis Freitag
Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr