Versicherungsnachweise
Versicherungsnachweise werden von den Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesellschaften ausgestellt. Sie bestätigen zuhanden der Zulassungsbehörde den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherung.
Der Versicherungsnachweis wird von der Versicherungsgesellschaft in elektronischer Form direkt der Zulassungsstelle übermittelt.
Wann brauche ich einen Versicherungsnachweis?
Ein Versicherungsnachweis muss unter anderem beigebracht werden bei der Fahrzeugzulassung, beim Fahrzeug-, Halter- oder Kantonswechsel, bei einer Namensänderung, beim Kontrollschilderwechsel, bei einer Wiederinverkehrsetzung von Kontrollschildern nach einem Depot sowie nach dem Erlöschen der Haftpflichtversicherung.
Wie muss ich den Versicherungsnachweis beibringen?
- Der Versicherungsnachweis wird von der Versicherung in elektronischer Form bereitgestellt.
- Achtung: Wir akzeptieren keine Versicherungsnachweise per E-Mail!
- Quittungen, andere Bescheinigungen oder Policen können nicht angenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass Versicherungsnachweise innert 30 Tagen ab dem „gültig ab“- Datum verwendet werden müssen. Ältere Nachweise dürfen von der Zulassungsbehörde nicht akzeptiert werden.
Haftpflichtversicherung
Für jedes Motorfahrzeug das in den Strassenverkehr gebracht wird, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie deckt nur Schäden gegenüber Drittpersonen. Die Versicherungsprämien werden von den Versicherungsgesellschaften festgelegt. In der Regel gewähren sie bei unfallfreier Fahrt einen Rabatt (Bonus) bzw. erhöhen die Prämie nach Schadenfällen (Malus).
Andere Versicherungen
Alle anderen Versicherungen wie Insassen-, Lenker-, Diebstahl-, Kasko- oder Rechtsschutzversicherung sind nicht obligatorisch.
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•Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeuges (PDF, 56 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
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Tel. 031 634 22 11
Fax 031 634 26 81
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