Erlöschen der Haftpflichtversicherung
Meldet die Versicherungsgesellschaft das Erlöschen der Haftpflichtversicherung, müssen Fahrzeugausweis und Kontrollschilder eingezogen werden (Art. 68 SVG). In der Praxis werden Fahrzeugausweis und Kontrollschilder zuerst mit einer kostenpflichtigen Verfügung entzogen. Nötigenfalls wird später die Polizei gegen Gebühr mit dem Einzug beauftragt.
Beim Eintreffen einer Meldung über das Erlöschen der Haftpflichtversicherung wird unverzüglich ein neuer Versicherungsnachweis benötigt. Belege, Quittungen oder Policen können nicht als Beweis für das Weiterbestehen der Haftpflichtversicherung angenommen werden. Es liegt in der Verantwortung des Halters oder der Halterin, diesen Versicherungsnachweis bei der Gesellschaft zu beschaffen und uns beizubringen.
Kann kein neuer Versicherungsnachweis beigebracht werden, müssen die •Kontrollschilder hinterlegt werden.
Können Fahrzeugausweis- und Kontrollschilder nicht eingezogen werden und wird auch kein neuer Versicherungsnachweis vorgelegt, muss die Kontrollschildnummer im automatisierten Fahndungssystem RIPOL ausgeschrieben werden.
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