Wechsel der Haftpflichtversicherung
Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ist verpflichtet, die Änderung des Haftpflichtversicherers dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt innert 14 Tagen zu melden und den gültigen Fahrzeugausweis zur Richtigstellung vorzulegen.
Wer die Eintragung des Haftpflichtversicherers in seinem Fahrzeugausweis ändern lassen will,
lässt uns folgende Unterlagen zukommen:
- den bisherigen Fahrzeugausweis
- einen neuen •Haftpflichtversicherungsnachweis des neuen Versicherers
Gebühren
| Post | Schalter | |
|---|---|---|
| Ausstellen des berichtigten Fahrzeugausweises | CHF 20.- | CHF 30.- |
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 11
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
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Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
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