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Wechsel der Haftpflichtversicherung

Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter ist verpflichtet, die Änderung des Haftpflichtversicherers dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt innert 14 Tagen zu melden und den gültigen Fahrzeugausweis zur Richtigstellung vorzulegen.

Wer die Eintragung des Haftpflichtversicherers in seinem Fahrzeugausweis ändern lassen will,
lässt uns folgende Unterlagen zukommen:

Gebühren

  Post Schalter
Ausstellen des berichtigten Fahrzeugausweises CHF 20.- CHF 30.-

Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 22 11
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/fahrzeugeinloesungen/versicherungsnachweise/wechsel_der_haftpflichtversicherung