Vorgehen der Angehörigen im Todesfall
Als Angehörige/r melden Sie uns bitte innerhalb von 14 Tagen mittels Zirkular den Namen, das Geburts- und das Todesdatum des/der Verstorbenen. Gleichzeitig wollen Sie uns Name und Adresse einer zuständigen Kontaktperson bekanntgeben.
Allfällige Kontrollschildnummern, welche auf die verstorbene Person eingelöst sind, müssen innerhalb von 30 Tagen entweder
a) zurückgegeben werden (siehe •Hinterlegung von Kontrollschildern).
oder
b) auf den heutigen Halter oder die heutige Halterin umgeschrieben werden. Dazu sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
- das Gesuchsformular "•Kontrollschilderübertragung (PDF, 115 KB, 2 Seiten)" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet;
- ein neuer Versicherungsnachweis, lautend auf den aktuellen Halter oder die aktuelle Halterin (dieses Dokument ist auf Verlangen beim Versicherer erhältlich);
- der bisherige Fahrzeugausweis zur Umschreibung.
Ist noch kein neuer Halter / keine neue Halterin bekannt, so muss die Nummer in derselben Frist auf die Erbengemeinschaft umgeschrieben werden. Das Vorgehen ist identisch.
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Kontrollschilderübertragung (PDF, 115 KB, 2 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 11
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
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Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr