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Wegzug aus dem Kanton Bern

Zuständig für die Einlösung eines Fahrzeuges in der Schweiz ist der Standortkanton. Wird der Standort eines Fahrzeuges in einen anderen Kanton verlegt, so sind innerhalb von 14 Tagen neue Kontrollschilder und ein neuer Fahrzeugausweis einzuholen. Als Standort gilt der Ort, an dem das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird.

Beim Wegzug aus dem Kanton Bern müssen die bisher hier eingelösten Fahrzeuge einer Halterin oder eines Halters im neuen Standortkanton eingelöst werden. Dafür zuständig ist die entsprechende Behörde (Strassenverkehrsamt, Motorfahrzeugkontrolle). Die bernischen Kontrollschilder müssen entweder uns oder der zuständigen Behörde des neuen Standortkantons zurückgegeben werden. Allfällige bereits bezahlte und noch nicht verfallene Verkehrssteuern werden rückerstattet; massgebend für die Abrechnung ist der Tag, an dem die Kontrollschilder bei der Behörde eintreffen.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 22 11
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
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