Wegzug aus dem Kanton Bern
Zuständig für die Einlösung eines Fahrzeuges in der Schweiz ist der •Standortkanton. Wird der Standort eines Fahrzeuges in einen anderen Kanton verlegt, so sind innerhalb von 14 Tagen neue Kontrollschilder und ein neuer Fahrzeugausweis einzuholen. Als Standort gilt der Ort, an dem das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird.
Beim Wegzug aus dem Kanton Bern müssen die bisher hier eingelösten Fahrzeuge einer Halterin oder eines Halters im neuen Standortkanton eingelöst werden. Dafür zuständig ist die Link öffnet in einem neuen Fenster.•entsprechende Behörde (Strassenverkehrsamt, Motorfahrzeugkontrolle). Die bernischen Kontrollschilder müssen entweder uns oder der zuständigen Behörde des neuen Standortkantons zurückgegeben werden. Allfällige bereits bezahlte und noch nicht verfallene Verkehrssteuern werden rückerstattet; massgebend für die Abrechnung ist der Tag, an dem die Kontrollschilder bei der Behörde eintreffen.
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