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Zuzug in den Kanton Bern

Zuständig für die Einlösung eines Fahrzeuges in der Schweiz ist der Standortkanton. Wird der Standort eines Fahrzeuges in einen anderen Kanton verlegt, so sind innerhalb von 14 Tagen neue Kontrollschilder und ein neuer Fahrzeugausweis einzuholen. Als Standort gilt der Ort, an dem das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird.

Bei Neuzuzug in den Kanton Bern müssen die bisher in einem anderen Kanton eingelösten Fahrzeuge einer Halterin oder eines Halters somit mit bernischen Kontrollschildern versehen werden. Beim Austausch der ausserkantonalen Kontrollschilder ist keine vorgängige Fahrzeugprüfung erforderlich. Die bisherigen Kontrollschilder werden sofort dem zuständigen Strassenverkehrsamt zurückgeschickt. Dieses wird die möglicherweise bereits bezahlten und noch nicht verfallenen Verkehrssteuern rückerstatten.

Wer sein Fahrzeug neu im Kanton Bern einlösen will, legt uns am Schalter oder über den Postweg folgende Unterlagen vor:

Gebühren

  Post Schalter
Ausstellen des Fahrzeugausweises CHF 45.- CHF 55.-
Abgabe neuer Kontrollschilder Einzelschild CHF 30.- CHF 30.-
Abgabe neuer Kontrollschilder Schilderpaar CHF 45.- CHF 45.-

Weitere Informationen

Sie sind vom "Charme" einer tiefen oder speziellen Kontrollschildnummer noch nicht ganz überzeugt? Dann sehen Sie sich unsere Videos an! Es gibt tausend gute Gründe, sich jetzt eine schöne Nummer zu sichern.

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 22 11
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/fahrzeugeinloesungen/zuzug_in_den_kantonbern