Zuzug in den Kanton Bern
Zuständig für die Einlösung eines Fahrzeuges in der Schweiz ist der Standortkanton. Wird der •Standort eines Fahrzeuges in einen anderen Kanton verlegt, so sind innerhalb von 14 Tagen neue Kontrollschilder und ein neuer Fahrzeugausweis einzuholen. Als Standort gilt der Ort, an dem das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird.
Bei Neuzuzug in den Kanton Bern müssen die bisher in einem anderen Kanton eingelösten Fahrzeuge einer Halterin oder eines Halters somit mit bernischen Kontrollschildern versehen werden. Beim Austausch der ausserkantonalen Kontrollschilder ist keine vorgängige Fahrzeugprüfung erforderlich. Die bisherigen Kontrollschilder werden sofort dem zuständigen Strassenverkehrsamt zurückgeschickt. Dieses wird die möglicherweise bereits bezahlten und noch nicht verfallenen Verkehrssteuern rückerstatten.
Wer sein Fahrzeug neu im Kanton Bern einlösen will, legt uns am Schalter oder über den Postweg folgende Unterlagen vor:
- das ausgefüllte Formular •Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeuges (PDF, 56 KB, 1 Seite); dieses Formular ist nur bei Erledigung über den Postweg notwendig
- den bisherigen Fahrzeugausweis;
- einen neuen •Haftpflichtversicherungsnachweis (dieses Dokument ist auf Verlangen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erhältlich);
- die allenfalls noch vorhandenen bisherigen Kontrollschilder;
Gebühren
| Post | Schalter | |
|---|---|---|
| Ausstellen des Fahrzeugausweises | CHF 45.- | CHF 55.- |
| Abgabe neuer Kontrollschilder Einzelschild | CHF 30.- | CHF 30.- |
| Abgabe neuer Kontrollschilder Schilderpaar | CHF 45.- | CHF 45.- |
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 11
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Montag bis Freitag
Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr