Federung / Stossdämpfer / Tieferlegung
Tieferlegung von höchstens 40 mm (gemäss Typengenehmigungsdaten, resp. Angaben des Umbauers)
Erforderliche Unterlagenim Original:
- Schriftliche Bestätigung des Bauteileherstellers, dass sich die Bauteile für die Verwendung am betreffenden Fahrzeug eignen
- Schriftliche Bestätigung der Montagewerkstatt, dass die Bauteile fachmännisch eingebaut wurden und die technischen Anforderungen eingehalten sind
- Wo notwendig eine Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder eine Umbaugarantie gestützt auf einen anerkannten Prüfbericht
- TÜV - Zeugnisse oder nicht vom Bauteilehersteller ausgestellte Bestätigungen können nicht akzeptiert werden
Tieferlegung um mehr als 40 mm (gemäss Typengenehmigungsdaten, resp. Angaben des Umbauers)
Eine Tieferlegung um mehr als 40 mm erfordert die Zustimmung des ursprünglichen Fahrzeugherstellers oder eine Garantie des Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt.
Höherlegung (gemäss Typengenehmigungsdaten, resp. Angaben des Umbauers)
Das Austauschen von Federn oder Stossdämpfern, die eine Höherlegung des Fahrzeuges um bis zu 2,5% des Radstandes, aber maximal 50 mm herrvorufen, ist melde- und prüfpflichtig.
Erforderliche Unterlagen im Original
- Schriftliche Bestätigung des Bauteileherstellers, dass sich die Bauteile für die Verwendung am betreffenden Fahrzeug eignen
- Schriftliche Bestätigung der Montagewerkstatt, dass die Bauteile fachmännisch eingebaut wurden und die jeweiligen technischen Anforderungen eingehalten sind
- Wo notwendig eine Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder eine Umbaugarantie, gestützt auf einen anerkannten Prüfbericht
- TÜV - Zeugnisse oder nicht vom Bauteilehersteller ausgestellte Bestätigungen können nicht akzeptiert werden.
Liegen die gemessenen Werte ausserhalb der angegebeben Grenzwerte, so ist eine Eignungserklärung des ursprünglichen Fahrzeugherstellers oder eine Garantie des Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt.
Hinweis
Für Folgeschäden, welche durch die Montage der Fremdfahrwerk oder verdrehen von Torsionstäben entstehen, übernimmt das SVSA keine Haftung.
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Anerkannte Prüfstelle in der Schweiz
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Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrsprüfzentrum Bern
Schermenweg 9
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Fax 031 634 25 00
Kontakt per E-Mail
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Telefon 07:30 - 11:30 Uhr,
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