Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Polizei- und Militärdirektion Startseite


Navigation



Räder / Felgen

Für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder / Felgen

Nicht melde- und nicht prüfpflichtig sind Räder, die in der entsprechenden Typengenehmigung eingetragen und damit genehmigt sind.

Für den Fahrzeugtyp nicht genehmigte Räder / Felgen

Das Anbringen von Felgen, für die ein asa-Prüfbericht für Räder (Felgen) vorliegt, ist nur meldepflichtig. Er hat diesen mit dem Fahrzeugausweis mitzuführen. Eine Einzelprüfung ist nicht erforderlich.

Spurveränderung

Spurveränderung innerhalb der Toleranz

Eine Spurveränderung, die ausschliesslich durch das Anbringen von Felgen mit anderer Einpresstiefe entsteht, ist zulässig, sofern die Einpresstiefe pro Felge um nicht mehr als 1% der Spurweite abweicht. Für solche Räder / Felgen genügt eine Eignungserklärung des Herstellers der Räder / Felgen oder des ursprünglichen Fahrzeugherstellers.

TüV-Zeugnisse oder nicht vom Felgenhersteller ausgestellte Bestätigungen können nicht akzeptiert werden.

Spurveränderung grösser als die Toleranz

Eine Spurveränderung von mehr als 1% der grössten auf der Typengenehmigung aufgeführten Spurweite, die ausschliesslich durch das Anbringen von Felgen mit anderer Einpresstiefe entsteht, sind nur zulässig, wenn vom Fahrzeughersteller eine entsprechende Garantie oder eine Garantie des Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt vorliegt.

Für die Räder selbst kann sowohl die Eignungserklärung des Räderherstellers als auch eine solche des ursprünglichen Fahrzeugherstellers anerkannt werden.

Hinweis

  • Die Felgen müssen bei montierten Reifen sichtbar und unverwischbar das Kennzeichen des Herstellers, sowie die Angaben der Dimension und der Einpresstiefe aufweisen
  • Im Bedarfsfall ist ein Rad abzuschrauben. Der Vorführende muss die erforderlichen Spezialwerkzeuge mitbringen und trägt die Verantwortung für die De- und Montage des Rades
  • Für Folgeschäden, welche durch die Montage der Fremdfelgen entstehen, übernimmt das SVSA keine Haftung.

Mehr zum Thema


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Verkehrsprüfzentrum Bern
Schermenweg 9
Postfach
3001 Bern

Fax 031 634 25 00
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Telefon:
031 634 25 37 (Fahrzeugprüfungen)
031 634 25 34 (Führerprüfungen)

Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 11:30 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/fahrzeugpruefungen/melde-_und_pruefpflichtigeaenderungen/raeder_felgen