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Voraussetzungen an die Fahrzeuge

Die Bewilligung zur Selbstabnahme wird nur erteilt für typengenehmigte, neue

  • Personenwagen
  • Lieferwagen
  • Leichter Motorwagen mit Karosserie Wohnwagen ohne Mehrstufen-Typengenehmigungsverfahren
  • Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3,50 t
  • Motorräder (inkl. Kleinmotorräder)
  • Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge

Sie gilt nicht für:

  • Fahrzeuge, die von der typengenehmigten Ausführung abweichen
  • Fahrzeuge, die nicht in ihrer endgültigen Ausführung typengenehmigt wurden (z.B. "Fahrgestell" oder "Basisfahrzeug")
  • Fahrzeuge, bei denen auf der Typengenehmigung in Pos. 7 keine Karosserieform aufgeführt ist und/oder unter Bemerkungen der Eintrag „Bei der Einzelabnahme festlegen“ vorhanden ist
  • Fahrzeuge mit der Karosserieform Viehtransport, Milchtransport, Kühlkasten
  • Kleinbusse
  • Leichter Motorwagen mit Karosserie Wohnwagen mit Mehrstufen-Typengenehmigungsverfahren
  • Ambulanz
  • Motorfahrzeuge mit einer durchgehenden Anhängerbremse
  • Anhänger, die mit anderen Betriebsbremsen als mit Auflaufbremsen ausgerüstet sind
  • Motorfahrzeuge, die einen Zählerstand von mehr als 2'000 km bzw. 70 Betriebsstunden aufweisen (Fahrzeug gilt nicht mehr als neu)
  • Fahrzeuge, die vor mehr als 4 Jahren verzollt oder in der Schweiz hergestellt wurden
  • Die Selbstabnahme darf bei der 1. Inverkehrsetzung nicht mehr als 4 Jahre zurückliegen.

  


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Verkehrsprüfzentrum Bern, Selbstabnahme
Schermenweg 9
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 25 99
Fax 031 634 25 04
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Telefon: 07:30 - 11:30 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/fahrzeugpruefungen/selbstabnahme/VoraussetzungenandieFahrzeuge