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Fahrzeugprüfungen

Ausserkantonale Fahrzeugprüfungen

Jedes Fahrzeug das im Kanton Bern immatrikuliert ist kann grundsätzlich in einem andern Kanton geprüft werden. Besteht bereits eine Einladung des Kantons Bern, wird beim abmelden oder beim Eingang des Prüfberichtes vom anderen Kanton, eine Bearbeitungsgebühr von 20 Fr. erhoben.

Fahrzeugprüfung beim TCS

Beim TCS können Personenwagen von Mitgliedern freiwillig geprüft werden. Der Prüfungsintervall muss in jedem Fall eingehalten werden. Besteht oder erhält der Kunde/in eine Einladung vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, muss er in jedem Fall das Fahrzeug im entsprechenden Verkehrsprüfzentrum prüfen lassen. In diesem Fall ist die Prüfung durch den TCS nicht mehr möglich. Ein bereits gebuchter Termin muss abgemeldet werden.

Prüfungsintervall

Den Prüfungsintervall der Fahrzeuge finden Sie in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen (VTS Art.33 Abs.2)

Melde- und prüfplichtige Änderungen

Der Halter/in hat der Zulassungsbehörde Änderungen an Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. (VTS Art.34 Abs.2)


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Verkehrsprüfzentrum Bern
Schermenweg 9
Postfach
3001 Bern

Fax 031 634 25 00
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Telefon:
031 634 25 37 (Fahrzeugprüfungen)
031 634 25 34 (Führerprüfungen)

Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 11:30 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/haeufige_fragen/fahrzeugpruefungen