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Kontrollschilder

Ich verkaufe mein Auto, welches mit bernischen Kontrollschildern eingelöst ist. Was muss ich unternehmen?

Der Fahrzeugausweis muss durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern annulliert werden und wird dem Käufer übergeben. Lösen Sie innert 14 Tagen kein anderes Fahrzeug ein, sind die Schilder zu deponieren (hinterlegen). Wenn Sie ein anderes Fahrzeug einlösen wollen, finden Sie unter Fahrzeugeinlösungen entsprechende Informationen.

Kann ich meine bernischen Schilder auf eine andere Person übertragen lassen?

Ja, dies ist eine sogenannte Kontrollschildübertragung.

Kann ich den Halter eines bernischen Kontrollschildes über Internet abfragen?

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt verzichtet bewusst auf die Möglichkeit der Abfrage über das Internet. Halterauskünfte geben wir Ihnen jedoch gerne telefonisch bekannt.

Wenn ein Kontrollschild an meinem Auto verdeckt wird (z.B. beim Transport von Fahrrädern), kann ich dann ein zusätzliches Kontrollschild beantragen?

Nein. Einem Personenwagen wird jeweils ein Kontrollschilderpaar zugeteilt. Wird durch einen Fahrradträger das hintere Kontrollschild verdeckt, müssen Sie dieses gut sichtbar an der Transportvorrichtung befestigen. Wechselrahmen für das Nummernschild vereinfachen dabei die Handhabung.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 22 11
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/haeufige_fragen/kontrollschilder