Halterauskünfte Parkverbot
Aufgrund des Link öffnet in einem neuen Fenster.•Strassenverkehrsgesetz können Halterauskünfte an Private im Zusammenhang mit Strafanzeigen wegen Missachtung eines Parkverbotes bekanntgegeben werden (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum). Voraussetzung dazu ist, dass eine Kopie des richterlichen Verbotes bei uns hinterlegt wird.
Die Anfrage muss schriftlich eingereicht werden.
Bei gesperrten Haltern werden die offiziellen Antragsformulare von uns direkt an die zuständigen Richterämter weitergeleitet. Die anzeigende Person erfährt so den Namen des Halters nicht.
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Sperrung der Datenbekanntgabe an Private (PDF, 44 KB, 1 Seite)
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