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Halterauskünfte Parkverbot

Aufgrund des Strassenverkehrsgesetz können Halterauskünfte an Private im Zusammenhang mit Strafanzeigen wegen Missachtung eines Parkverbotes bekanntgegeben werden (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum). Voraussetzung dazu ist, dass eine Kopie des richterlichen Verbotes bei uns hinterlegt wird.

Die Anfrage muss schriftlich eingereicht werden.

Bei gesperrten Haltern werden die offiziellen Antragsformulare von uns direkt an die zuständigen Richterämter weitergeleitet. Die anzeigende Person erfährt so den Namen des Halters nicht.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA

Verarbeitung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 26 41
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

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Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
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Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/halterauskuenfte/halterauskuenfteparkverbot