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Wirkung der Datensperre

Aufgrund des kantonalen Datenschutzgesetzes kann jede Person bei uns die Sperrung ihrer Daten beantragen. Die Sperrung hat zur Folge, dass die Daten nur noch unter Behörden weitergegeben werden, (bspw. für die Erteilung der Ausweise, die Feststellung des Tatbestandes oder die Beurteilung in Straf- und Verwaltungsverfahren). Die Datenweitergabe an Private erfolgt bei gesperrten Daten nur noch um die Namen der Fahrzeughalter bei Unfällen sowie bei Halterwechsel gegenüber dem neuen Halter (Art. 126 Abs. 2 VZV) bekannt zu geben. Bei Strafanzeigen von Privaten (z.B. wegen Missachtung eines Parkverbotes) werden die Antragsformulare von uns direkt an die zuständigen Untersuchungsbehörden weitergeleitet. Die anzeigende Person erfährt so den Namen des Halters nicht.

Weiterhin Zugriff auf die Fahrzeugdaten hat ausserdem der Haftpflichtversicherer des Halters oder der Halterin.

Für die kostenlose Sperrung der Daten benötigen wir ein unterzeichnetes Gesuch unter Bekanntgabe der Kontrollschildnummer. Verwenden Sie dazu unser Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private (PDF, 44 KB, 1 Seite). Die Datensperre wird bei uns sofort wirksam und gilt für sämtliche Kontrollschildnummern, welche auf denselben Halter zugelassen sind.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA

Verarbeitung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 26 41
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
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Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/halterauskuenfte/wirkung_der_datensperre