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Import von Fahrzeugen

Hängeregister Import

Alle Motorfahrzeuge und Anhänger müssen vor ihrer Zulassung zum Verkehr einzeln geprüft werden. Dabei werden die für die Zulassung erforderlichen Angaben ermittelt.

Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge und Fahrgestelle sind von der Typengenehmigung befreit und können bei der kantonalen Zulassungsstelle direkt angemeldet werden (TGV Artikel 4 Absatz 1). Dies sind solche, die auf den Namen des Importierenden in der Schweiz zugelassen werden. Eine spätere Weiterveräusserung und Zulassung auf andere Halter ist möglich.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Verkehrsprüfzentrum Bern
Schermenweg 9
Postfach
3001 Bern

Fax 031 634 25 00
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Telefon:
031 634 25 37 (Fahrzeugprüfungen)
031 634 25 34 (Führerprüfungen)

Montag bis Freitag

Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 11:30 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/import_von_fahrzeugen