Import von Fahrzeugen

Alle Motorfahrzeuge und Anhänger müssen vor ihrer Zulassung zum Verkehr einzeln geprüft werden. Dabei werden die für die Zulassung erforderlichen Angaben ermittelt.
Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge und Fahrgestelle sind von der Typengenehmigung befreit und können bei der kantonalen Zulassungsstelle direkt angemeldet werden (TGV Artikel 4 Absatz 1). Dies sind solche, die auf den Namen des Importierenden in der Schweiz zugelassen werden. Eine spätere Weiterveräusserung und Zulassung auf andere Halter ist möglich.
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