Diplomatenfahrzeuge
Fahrzeuge von Haltern, die diplomatische oder konsularische Vorrechte und Immunität geniessen, müssen lediglich die technischen Anforderungen des Anhangs 5 des internationalen Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr erfüllen.
Sie sind von der Bestätigung der Abgas- und Geräuschvorschriften, der Abgaswartungspflicht sowie der Nachprüfpflicht ausgenommen. Eine Befreiung von der Typengenehmigung ist nicht notwendig. Die Fahrzeuge können direkt beim Strassenverkehrsamt zur Prüfung angemeldet werden. Im Fahrzeugausweis wird lediglich eine Einschränkung bei Halterwechsel eingetragen.
Vor der Prüfung müssen alle nachfolgend erwähnten Dokumente beigebracht und anlässlich der Fahrzeugprüfung im Original vorliegen:
- Legitimationskarte ausgestellt durch das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Diese ist beim Immatrikulieren des Fahrzeuges am betreffenden Schalter des Strassenverkehrsamt vorzuweisen
- Prüfungsbericht (Form. 13.20A) mit Zollstempel
- Veranlagungsverfügung Zoll und die Veranlagungsverfügung MWST
- Eventuell vorhandene Zollbewilligungen (Form. 18.44, 18.45, 18.46, 15.30 oder 15.40)
- Ein Nachweisdokument bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren, aus dem das Datum der ersten Inverkehrsetzung ersichtlich ist (z.B. ausländische Zulassungspapiere, „Registration card oder registration information record vom Departement of Motor Vehicles DMV“ für USA Fahrzeuge)
- Technische Daten:
- Motor (Anzahl Zylinder, Hubraum, Leistung, Drehzahl der höchsten Motorleistung)
- Angaben über das Garantiegewicht
- Angabenüber die Höchstgeschwindigkeit
- Die Werte sind aus folgenden Unterlagen zu entnehmen: Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung, ausländischen Zulassungspapieren, Fahrzeugbrief, "Note destrictive", Herstellerschild, Betriebsanleitung.
Hinweis
Für die Fahrzeugprüfung muss das Fahrzeug sauber und in technisch einwandfreiem Zustand sein.
Wenn Sie anlässlich der Fahrzeugprüfung den Versicherungsnachweis mitnehmen, kann das Fahrzeug, sobald die Prüfung abgeschlossen ist, eingelöst werden.
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Merkblatt über den Import von Fahrzeugen (PDF, 23 KB)Merkblatt über den Import von Motorrädern (PDF, 17 KB)
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Anerkannte Prüfstellen
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrsprüfzentrum Bern
Schermenweg 9
Postfach
3001 Bern
Fax 031 634 25 00
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
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031 634 25 37 (Fahrzeugprüfungen)
031 634 25 34 (Führerprüfungen)
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Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 11:30 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr