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Import von Motorrädern

Für zum Eigengebrauch importierte Motorräder gilt folgendes Vorgehen:

Import mit EG-Uebereinstimmungsbescheinigung

Mit einer EG-Uebereinstimmungsbescheinigung kann das Fahrzeug direkt bei den Verkehrsprüf-zentren zur Prüfung angemeldet werden. Pro Person darf jährlich ein Fahrzeug des gleichen Typs zum Eigengebrauch importiert werden.

Notwendige Unterlagen für die Fahrzeugprüfung und Zulassung

  • Versicherungsnachweis
  • Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) mit Zollstempel
  • Veranlagungsverfügung Zoll und die Veranlagungsverfügung MWST
  • Eventuell vorhandene Zollbewilligungen (Form. 18.44, 18.45, 18.46, 15.30 oder 15.40)
  • EG-Uebereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IV der Richtlinie 92/61 EG oder für Neufahrzeuge (spätestens ab dem 9. November 2004) nach Anhang IV der Richtlinie 2002/24 EG (wird vom Hersteller ausgestellt, der über eine EG-Gesamttypengenehmigung verfügt; anzufordern bei der Verkaufsfirma)
  • Das Datum der ersten Inverkehrsetzung (nicht Herstellungs- oder Verkaufsdatum) bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren (ausländische Zulassungspapiere, „Registration card“ für USA-Fahrzeuge)

Import ohne EG-Uebereinstimmungsbescheinigung

Notwendige Unterlagen für die Fahrzeugprüfung und Zulassung

  • Prüfungsbericht (Form. 13.20 A)
  • Einfuhr-Zollausweis (Form. 11.08) oder die Zoll-/ MWSt-Quittung (Form. 11.05 / 6 oder 7 mit dem Exemplar 8) des Einheitsdokuments (ED) oder das quittierte Exemplar 8 des Einheitsdokuments (ED)
  • Eventuell vorhandene Zollbewilligungen (Form. 18.44, 18.45, 18.46, 15.30 oder 15.40)
  • Das Datum der ersten Inverkehrsetzung (nicht Herstellungs- oder Verkaufsdatum) bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren (ausländische Zulassungspapiere, „Registration card“ für
    USA-Fahrzeuge)
  • Technische Daten:
    Motor (Anzahl Zylinder, Hubraum, Leistung, Drehzahl der höchsten Motorleistung), Angaben über das Garantiegewicht und die Höchstgeschwindigkeit. Die Werte sind aus folgenden Unterlagen zu entnehmen: Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder des Inhabers der schweizerischen Typen-genehmigung, ausländischen Zulassungspapieren, Fahrzeugbrief, „Note descriptive“, Herstellerschild, Betriebsanleitung
  • Bestätigung über die Einhaltung der bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen schweizerischen Abgas- und Geräuschvorschriften anhand von EG-Teilgenehmigungen, Bestätigung des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung oder Prüfberichte von offiziellen Prüfungsstellen (Abgasmessung: bei der EMPA in Dübendorf oder bei der Ingenieurschule in Biel; Geräuschmessung: Dynamic Test Center in Vauffelin oder Strassenverkehrsamt Freiburg)

Uebersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut sowie
zollfreie Einfuhr

Fahrzeuge, die von den Zollbehörden als Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut abgefertigt werden oder deren Halter eine Bewilligung zur zollfreien Verwendung besitzt, sind von der Bestätigung der Abgas- und Geräuschvorschriften ausgenommen. Die Fahrzeuge können direkt bei den Verkehrsprüfzentren zur Prüfung angemeldet werden. Eine Einschränkung bei Halterwechsel wird jedoch im Fahrzeugausweis eingetragen.

Notwendige Unterlagen für die Fahrzeugprüfung und Zulassung

Gemäss Import ohne EG-Uebereinstimmungsbescheinigung (ohne Nachweis über die Einhaltung der Geräusch- und Abgasvorschriften)

Zusätzlich wichtig für USA-Import

Es ist darauf zu achten, dass USA-Fahrzeuge

  • mit Reifen ausgerüstet sind, die sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eignen
  • einen Geschwindigkeitsmesser haben, der auch km/h anzeigt und für die mögliche Höchstgeschwindigkeit ausgelegt ist
  • mit Beleuchtungseinrichtungen (einschliesslich Richtungsblinker und Rückstrahler) mit dem Zeichen „SAE“ oder „DOT“ ausgerüstet sind. Die vorgeschriebene Anordnung, die Farbe und die Schaltung müssen den schweizerischen Vorschriften entsprechen

Hinweis

  • Für die Fahrzeugprüfung muss das Fahrzeug sauber und in technisch einwandfreiem Zustand sein
  • Wenn Sie anlässlich der Fahrzeugprüfung den Versicherungsnachweis mitnehmen, kann das Fahrzeug, sobald die Prüfung abgeschlossen ist, eingelöst werden

Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Verkehrsprüfzentrum Bern
Schermenweg 9
Postfach
3001 Bern

Fax 031 634 25 00
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Telefon:
031 634 25 37 (Fahrzeugprüfungen)
031 634 25 34 (Führerprüfungen)

Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 11:30 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/import_von_fahrzeugen/import_von_motorraedern