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Ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Vor der Prüfung müssen alle nachfolgend erwähnten Dokumente beigebracht und anlässlich der Fahrzeugprüfung im Original vorliegen:

  • Prüfungsbericht (Form. 13.20A) mit Zollstempel
  • Veranlagungsverfügung Zoll und die Veranlagungsverfügung MWST
  • Eventuell vorhandene Zollbewilligungen (Form. 18.44, 18.45, 18.46, 15.30 oder 15.40)
  • Ein Nachweisdokument bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren, aus dem das Datum der ersten Inverkehrsetzung ersichtlich ist (z.B. ausländische Zulassungspapiere, „Registration card oder registration information record vom Departement of Motor Vehicles DMV“ für USA Fahrzeuge)
  • Abgaswartungsdokument mit den erforderlichen Eintragungen für Motorwagen mit 1. Inverkehrsetzung ab 1.Januar 1976
    Bezugsquellen:
    - Bei der entsprechenden Markenvertretung
    - Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure
  • Technische Daten
  • Bestätigung über die Einhaltung der bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen schweizerischen Abgas- und Geräuschvorschriften
  • Bestätigung über den Schutz der Insassen beim Frontalaufprall
  • Bestätigung über den Schutz der Insassen beim Seitenaufprall
  • Nachweis bezüglich Recyclingfähigkeit

Hinweis

  • Für Fahrzeuge mit einer ersten Inverkehrsetzung nach dem 1. Januar 2011 sind die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Energieeffizienzkategorie beizubringen. Nähere Angaben finden Sie auf unserer Homepage unter Ökologische Motorfahrzeugsteuern
  • Für die Fahrzeugprüfung muss das Fahrzeug sauber und in technisch einwandfreiem Zustand sein
  • Wenn Sie anlässlich der Fahrzeugprüfung den Versicherungsnachweis beibringen, kann das Fahrzeug, sobald die Prüfung abgeschlossen ist, eingelöst werden.

Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Verkehrsprüfzentrum Bern
Schermenweg 9
Postfach
3001 Bern

Fax 031 634 25 00
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Telefon:
031 634 25 37 (Fahrzeugprüfungen)
031 634 25 34 (Führerprüfungen)

Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 11:30 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/import_von_fahrzeugen/ohne_eg-uebereinstimmungsbescheinigung