USA-Import
Vor der Prüfung müssen alle nachfolgend erwähnten Dokumente beigebracht und anlässlich der Fahrzeugprüfung im Original vorliegen.
- Prüfungsbericht (Form. 13.20A) mit Zollstempel
- Veranlagungsverfügung Zoll und die Veranlagungsverfügung MWST
- Eventuell vorhandene Zollbewilligungen (Form. 18.44, 18.45, 18.46, 15.30 oder 15.40)
- Ein Nachweisdokument bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren, aus dem das Datum der ersten Inverkehrsetzung ersichtlich ist (z.B. ausländische Zulassungspapiere, „Registration card oder registration information record vom Departement of Motor Vehicles DMV“ für USA Fahrzeuge)
- Abgaswartungsdokument mit den erforderlichen Eintragungen für Motorwagen mit 1. Inverkehrsetzung ab 1. Januar 1976
Bezugsquellen:
- Bei der entsprechenden Markenvertretung
- Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure - Technische Daten
- Bestätigung über die Einhaltung der bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen schweizerischen Abgas- und Geräuschvorschriften
- Bestätigung über den Schutz der Insassen beim Frontalaufprall
- Bestätigung über den Schutz der Insassen beim Seitenaufprall
- Nachweis bezüglich Recyclingfähigkeit
Ferner ist darauf zu achten, dass USA-Fahrzeuge:
- mit Reifen ausgerüstet sind, die sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eignen
- eine Windschutzscheibe aus Verbundsicherheitsglas haben
- einen Geschwindigkeitsmesser haben, der auch km/h anzeigt und für die mögliche Höchstgeschwindigkeit ausgelegt ist
- mit Beleuchtungseinrichtungen (einschliesslich Richtungsblinker und Rückstrahler) mit dem Zeichen "SAE" oder "DOT" ausgerüstet sind. Die vorgeschriebene Anordnung, die Farbe und die Schaltung müssen den Vorschriften entsprechen
- falls mit Gasentladungsabblendlicht (Xenonlicht), Bestätigung über die automatische Verstellung und der Reinigungsanlage nach dem ECE Reglement 48
Hinweis
- Für Fahrzeuge mit einer ersten Inverkehrsetzung nach dem 1. Januar 2011 sind die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Energieeffizienzkategorie beizubringen. Nähere Angaben finden Sie auf unserer Homepage unter Ökologische Motorfahrzeugsteuern
- Für die Fahrzeugprüfung muss das Fahrzeug sauber und in technisch einwandfreiem Zustand sein
- Wenn Sie anlässlich der Fahrzeugprüfung den Versicherungsnachweis beibringen, kann das Fahrzeug, sobald die Prüfung abgeschlossen ist, eingelöst werden.
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Merkblatt über den Import von Fahrzeugen (PDF, 23 KB)Merkblatt über den Import von Motorrädern (PDF, 17 KB)
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Anerkannte Prüfstellen
Weitere Informationen
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Verkehrsprüfzentrum Bern
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