Kontrollschilder

Motorfahrräder, Kleinmotorräder, Motorräder, Motorwagen und Anhänger müssen mit Kontrollschildern ausgerüstet sein.
Inline-Skates, Rollschuhe, Kickboards, Mini-Trottinette, Kinderräder und Rollbretter
gelten als „fahrzeugähnliche Geräte“ und müssen nicht registriert werden.
Wer sein Fahrzeug für längere Zeit nicht braucht und die Kosten für Versicherung und Steuern sparen will, kann die Kontrollschilder in den Geschäftsstellen Bern, Berner Oberland, Oberaargau/Emmental und Seeland/Berner Jura deponieren.
Es ist auch möglich Wunschkontrollschilder direkt zu Link öffnet in einem neuen Fenster.•erwerben oder zu Link öffnet in einem neuen Fenster.•ersteigern.
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA
Kontrollschilder
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 26 60
Fax 031 634 26 81
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