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Kontrollschilder

Vernichtete Kontrollschilder

Motorfahrräder, Kleinmotorräder, Motorräder, Motorwagen und Anhänger müssen mit Kontrollschildern ausgerüstet sein.
 
Inline-Skates, Rollschuhe, Kickboards, Mini-Trottinette, Kinderräder und Rollbretter
gelten als „fahrzeugähnliche Geräte“ und müssen nicht registriert werden.

Wer sein Fahrzeug für längere Zeit nicht braucht und die Kosten für Versicherung und Steuern sparen will, kann die Kontrollschilder in den Geschäftsstellen Bern, Berner Oberland, Oberaargau/Emmental und Seeland/Berner Jura deponieren.

Es ist auch möglich Wunschkontrollschilder direkt zu erwerben oder zu ersteigern.


Weitere Informationen

Sie sind vom "Charme" einer tiefen oder speziellen Kontrollschildnummer noch nicht ganz überzeugt? Dann sehen Sie sich unsere Videos an! Es gibt tausend gute Gründe, sich jetzt eine schöne Nummer zu sichern.

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA

Kontrollschilder
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 26 60
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/kontrollschilder