Händlerschilder

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Kollektiv-Fahrzeugausweis
Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung von Händlerschildern sind stark von eidgenössischen Vorschriften abhängig. In der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) Link öffnet in einem neuen Fenster.•Artikel 22 bis 29 sowie im Link öffnet in einem neuen Fenster.•Anhang 4 (Mindestanforderungen für die Erteilung von Kollektiv-Fahrzeugausweisen) werden die Voraussetzungen, die von einem Interessenten für ein Kollektivschild erfüllt werden müssen, definiert.
Betrieben oder Personen, die hauptberuflich einen Betrieb im Motorfahrzeugbereich führen und sich für die Erteilung von Kollektivfahrzeugausweisen interessieren, werden auf ein schriftliches Gesuch hin Antragsunterlagen und Muster der einzureichenden Unterlagen zugestellt. Aufgrund der Angaben auf dem Fragebogen und den bereitgestellten Unterlagen erfolgt eine Überprüfung der Anforderungen und Berechtigungen unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften.
Anträge können nur schriftlich vom Betriebsinhaber per Brief, Mail oder Fax unter Angaben von Betriebsart und Standort eingereicht werden.
Die Bearbeitung von Anträgen ist gebührenpflichtig und wird nach Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. (Fr. 200.- bis 1000.-).
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA
Verkehrsprüfzentrum Bern, Händlerschilder
Schermenweg 9
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 25 11
Fax 031 634 25 04
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