Hinterlegung von Kontrollschildern
Kontrollschilder können jederzeit in allen Geschäftsstellen des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes abgegeben oder durch die Post zur Hinterlegung zugestellt werden. Dabei sind die Kontrollschilder ohne Rahmen und in gereinigtem Zustand zu übergeben. Nicht entfernte Rahmen werden vernichtet. Auf Ersatz besteht kein Anspruch.
Die Rückgabe des Fahrzeugausweises ist nicht erforderlich. Die Versicherung ruht von dem auf die Abgabe oder Versendung der Schilder folgenden Tag an. Allenfalls bereits bezahlte Steuern werden zurückerstattet. Das Guthaben wird entweder mit offenen Forderungen verrechnet oder auf das gewünschte Konto ausbezahlt. Ohne Angabe eines gültigen Post- oder Bankkontos erfolgt die Auszahlung, unter Abzug der Postgebühren, per Postmandat.
Hinterlegte Kontrollschilder bleiben ab dem Zeitpunkt der Rückgabe mindestens ein Jahr für die Halterin oder den Halter reserviert und werden anschliessend freigegeben und vernichtet. Mit dem Formular zur •sofortigen Freigabe von Kontrollschildern (PDF, 83 KB, 1 Seite) kann der eingetragene Halter auf die einjährige Depotfrist verzichten. Die zurückgegebenen Schilder werden per sofort freigegeben und vernichtet. Voraussetzung dazu ist, dass kein gültiger Fahrzeugausweis mehr besteht. Diese Möglichkeit bietet sich vor allem bei einem Kantonswechsel oder beim Wegzug ins Ausland an. Es wird dann auch kein Einzahlungsschein für eine allfällige Verlängerung der Reservation mehr zugestellt (vgl. nachstehender Beitrag Depotverlängerung).
Depotverlängerung
Mit Ausnahme der CC, CD, AT Schilder, der befristeten Schilder, der Schilder für landwirtschaftliche, Arbeits- und Ausnahmefahrzeuge sowie der 1 – 3stelligen weissen Schilder für Motorwagen des berufsmässigen Personentransportes, werden vor der Freigabe alle Halterinnen und Halter angeschrieben und diese erhalten Gelegenheit, die Reservation gegen eine Gebühr von CHF 30.- um ein weiteres Jahr zu verlängern (diese Möglichkeit wird nach Ablauf der verlängerten Frist erneut eingeräumt usw.). Wird von dieser Depotverlängerung kein Gebrauch gemacht, so geben wir die Kontrollschildnummer zur Zuteilung an eine neue Halterin oder einen neuen Halter frei. Bitte beachten Sie, dass mit der Freigabe ein allfällig noch vorhandener Fahrzeugausweis automatisch seine Gültigkeit verliert und nicht mehr verwendet werden darf. Bei einer späteren Immatrikulation müsste somit gegen Gebühr eine neues Kontrollschild abgegeben und ein neuer Fahrzeugausweis erstellt werden.
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA
Kontrollschilder
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 26 60
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
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