Neuanfertigung der Kontrollschilder
Zustand
Kontrollschilder müssen aufgrund der gültigen Bestimmungen gut sichtbar am Fahrzeug angebracht und gut lesbar sein (Farbe, Zustand). Sie dürfen überdies nicht verändert, verbogen oder zerschnitten werden. Schilder, die den genannten Anforderungen nicht mehr entsprechen, müssen zur Neuanfertigung bestellt werden.
Bestellung
Wer sein Kontrollschild oder sein Kontrollschilderpaar neu anfertigen lassen will oder das hintere Schild in einem anderen Format benötigt, legt dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt folgende Unterlagen vor:
- das von der Halterin oder dem Halter persönlich unterzeichnete Gesuchsformular: •"Neuanfertigung von Kontrollschildern" (PDF, 88 KB, 1 Seite)
Keine Abgabe von zwei hinteren Schildern mit verschiedenem Format.
Aufgrund der geltenden eidgenössischen Bestimmungen ist die Abgabe von zwei hinteren Kontrollschildern nicht zulässig. Dies gilt auch bei unterschiedlichen Formaten.
Liefer- und Garantiebestimmungen
Reflektierende Schilder
Bitte beachten Sie, dass nur noch Schilder mit reflektierendem Belag angefertigt werden und dass bei einem Schilderpaar beide Schilder reflektierend sein müssen. Gegebenenfalls müssen also beide Schilder ersetzt werden.
Lieferfrist und Auslieferung
Die Lieferfrist beträgt ca. 14 Tage. Die neuen Schilder werden normalerweise jeweils am Freitag der Post übergeben. Die Zustellung von Schildern im Langformat (11 x 50 cm) erfolgt per Paketpost. Dies bedeutet, dass die Schilder frühestens am Montag eintreffen (am Samstag wird keine Paketpost zugestellt).
Rückgabe der alten Schilder
Bei der Lieferung der neuen Schilder sind die Ersetzten innerhalb von 5 Tagen zurückzusenden oder abzugeben. Das Überlassen der Schilder als „Souvenir“ ist nicht gestattet.
Garantie
Die Materialgarantiezeit (inkl. Prägefolie) beginnt am Tage der Auslieferung der Kontrollschilder und dauert 10 Jahre. Die Garantie verfällt, wenn die Kontrollschilder nicht ordnungsgemäss benutzt oder durch äussere Gewalteinwirkung beschädigt wurden.
| Gebühren | Preis |
|---|---|
| Abgabe neues Einzelschild | CHF 30.- |
| Abgabe neues Schilderpaar | CHF 45.- |
| Zuschlag bei Expressbehandlung von Kontrollschilder-Bestellungen (bis Dienstag Mittag bestellt und am Freitag in Bern abholbereit) | CHF 12.- |
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Neuanfertigung und Verlust von Kontrollschildern (PDF, 43 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA
Kontrollschilder
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 26 60
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr