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Neuanfertigung der Kontrollschilder

Zustand

Kontrollschilder müssen aufgrund der gültigen Bestimmungen gut sichtbar am Fahrzeug angebracht und gut lesbar sein (Farbe, Zustand). Sie dürfen überdies nicht verändert, verbogen oder zerschnitten werden. Schilder, die den genannten Anforderungen nicht mehr entsprechen, müssen zur Neuanfertigung bestellt werden.

Bestellung

Wer sein Kontrollschild oder sein Kontrollschilderpaar neu anfertigen lassen will oder das hintere Schild in einem anderen Format benötigt, legt dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt folgende Unterlagen vor:

Keine Abgabe von zwei hinteren Schildern mit verschiedenem Format.
Aufgrund der geltenden eidgenössischen Bestimmungen ist die Abgabe von zwei hinteren Kontrollschildern nicht zulässig. Dies gilt auch bei unterschiedlichen Formaten.

Liefer- und Garantiebestimmungen

Reflektierende Schilder

Bitte beachten Sie, dass nur noch Schilder mit reflektierendem Belag angefertigt werden und dass bei einem Schilderpaar beide Schilder reflektierend sein müssen. Gegebenenfalls müssen also beide Schilder ersetzt werden.

Lieferfrist und Auslieferung

Die Lieferfrist beträgt ca. 14 Tage. Die neuen Schilder werden normalerweise jeweils am Freitag der Post übergeben. Die Zustellung von Schildern im Langformat (11 x 50 cm) erfolgt per Paketpost. Dies bedeutet, dass die Schilder frühestens am Montag eintreffen (am Samstag wird keine Paketpost zugestellt).

Rückgabe der alten Schilder

Bei der Lieferung der neuen Schilder sind die Ersetzten innerhalb von 5 Tagen zurückzusenden oder abzugeben. Das Überlassen der Schilder als „Souvenir“ ist nicht gestattet.

Garantie

Die Materialgarantiezeit (inkl. Prägefolie) beginnt am Tage der Auslieferung der Kontrollschilder und dauert 10 Jahre. Die Garantie verfällt, wenn die Kontrollschilder nicht ordnungsgemäss benutzt oder durch äussere Gewalteinwirkung beschädigt wurden.

Gebühren Preis
Abgabe neues Einzelschild CHF 30.-
Abgabe neues Schilderpaar CHF 45.-
Zuschlag bei Expressbehandlung von Kontrollschilder-Bestellungen (bis Dienstag Mittag bestellt und am Freitag in Bern abholbereit) CHF 12.-

Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA

Kontrollschilder
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 26 60
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/kontrollschilder/neuanfertigung_derkontrollschilder