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Übertragung

Jeder Fahrzeughalter oder jede Fahrzeughalterin kann zugunsten eines Dritten auf seine/ihre Kontrollschildnummer verzichten. Beim Tod des bisherigen Halters oder der bisherigen Halterin kann ein Vertreter oder eine Vertreterin der Erbengemeinschaft zugunsten eines Dritten auf die Schildnummer verzichten.

Zur Vornahme einer Kontrollschilder-Übertragung ist eine Verzichtserklärung erforderlich. Diese ist schriftlich beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einzureichen. Als Abgeltung für den speziellen Aufwand sowie für das besondere Interesse an der Verrichtung der Dienstleistung wird nebst der ordentlichen Gebühr eine zusätzliche Gebühr für die Behandlung des Gesuches erhoben.

Wer seine bisherige Kontrollschildnummer auf einen neuen Halter oder eine neue Halterin übertragen lassen will, legt dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt folgende Unterlagen vor:

 

Gebühren Post Schalter
Ausstellen des Fahrzeugausweises CHF   45.- CHF   55.-
Behandlung des Gesuches*
* (im Erbfall CHF 50.--)
CHF 200.- CHF 200.-
Sonderabgabe für 1 bis 3-stellige
Kontrollschildnummern  
CHF 200.- bis CHF 7'000.-

Die Gebühr für die Behandlung des Gesuches beträgt CHF 100.--, wenn zusammen mit der Schildnummer auch das bisher eingelöste Fahrzeug auf denselben Halter oder dieselbe Halterin umgeschrieben wird. Die Gebühr für die Behandlung des Gesuches entfällt gänzlich, wenn infolge Erbganges zusammen mit der Schildnummer auch das bisher eingelöste Fahrzeug auf denselben Halter oder dieselbe Halterin umgeschrieben wird.

Die Sonderabgabe wird nur erhoben bei weissen Kontrollschildern (Motorwagen 1 bis 3-stellig und Motorrädern 1 bis 2-stellig).

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Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA

Kontrollschilder
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 26 60
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

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Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
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http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/kontrollschilder/uebertragung