Verlust der Kontrollschilder
Der Verlust von Kontrollschildern ist unverzüglich der Behörde zu melden. Einzelne verlorene Schilder eines Schilderpaares können neu angefertigt werden. Verlorene Schilderpaare und verlorene Einzelschilder von Fahrzeugen mit nur einem Kontrollschild (z.B. Motorräder) müssen hingegen im automatisierten Fahndungssystem RIPOL ausgeschrieben werden. Sie bleiben je nach Ausgangslage für die Dauer von 5 - 15 Jahren gesperrt. Eine Neuanfertigung ist somit nicht möglich und es muss sofort eine neue Nummer zugeteilt werden.
Verlust eines einzelnen Schildes eines Schilderpaares
Wir benötigen eine •schriftliche Bestätigung (PDF, 64 KB, 1 Seite) über den Verlust des Schildes.
Wir bewilligen in Briefform für die Dauer von max. 30 Tagen die Verwendung des eingelösten Fahrzeuges innerhalb der Schweiz mit nur einem Kontrollschild. Wenn das betreffende Schild nicht mehr zum Vorschein kommt, muss es von der Halterin oder dem Halter zur Neuanfertigung bestellt werden (bitte vorgeschriebenes Formular •Neuanfertigung von Kontrollschildern (PDF, 88 KB, 1 Seite)) oder das in der Bewilligung integrierte Formular verwenden).
Verlust seines Schilderpaares oder seines Einzelschildes für Fahrzeuge mit nur einem Kontrollschild
Für die sofortige Zuteilung einer anderen Kontrollschildnummer benötigen wir:
- eine •schriftliche Bestätigung (PDF, 64 KB, 1 Seite) über den Verlust des/der Schildes/Schilder
- die auf dieses Kennzeichen lautenden Fahrzeugausweise
- zu jedem Fahrzeug je einen neuen Haftpflichtversicherungsnachweis
Die •Zuteilung der neuen Kontrollschildnummer erfolgt nach den ordentlichen Grundsätzen und Gebühren.
| Gebühren | Post | Schalter |
|---|---|---|
| Ausstellen des Fahrzeugausweises | CHF 45.- | CHF 55.- |
| Abgabe neuer Kontrollschilder; Einzelschild | CHF 30.- | CHF 30.- |
| Abgabe neuer Kontrollschilder; Schilderpaar | CHF 45.- | CHF 45.- |
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Neuanfertigung und Verlust von Kontrollschildern (PDF, 43 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA
Kontrollschilder
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 26 60
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
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Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr