Wechselschilder
Wechselschilder werden für höchstens zwei Fahrzeuge erteilt. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für •Veteranenfahrzeuge und Anhänger. Von den Fahrzeugen, für die Wechselschilder erteilt wurden, darf stets nur jenes in Verkehr gebracht werden, welches das Schild oder das Schilderpaar trägt. Für jedes Fahrzeug, das mit Wechselschildern verwendet wird, wird ein gesonderter Fahrzeugausweis abgegeben.
Bei Fahrzeugen mit Wechselschildern ist für die •Besteuerung das Gesamtgewicht des schwereren Fahrzeuges massgebend.
- Ein Wechselschild oder Wechselschilderpaar darf nur für Motorfahrzeuge unter sich und für Anhänger unter sich abgegeben werden; die Fahrzeuge müssen überdies gleichartige Kontrollschilder tragen können. Das heisst beispielsweise, dass für die Kombination zwischen einem Personenwagen und einem Motorrad keine Wechselschilder zugeteilt werden dürfen.
- Für jedes Motorfahrzeug muss ein gesonderter Versicherungsnachweis beigebracht werden. Auf diesem muss ausdrücklich die Versicherungsdeckung für Wechselschild(er) vermerkt sein.
- Bei der Immatrikulation von mehr als einem •Veteranenfahrzeug unter Wechselschild(ern) darf keine Durchmischung zwischen "Normalfahrzeug" und Veteranenfahrzeug erfolgen.
Eröffnen von Wechselschildern
Damit wir Ihre beiden Fahrzeuge unter Wechselschildern einlösen können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- das ausgefüllte Formular "•Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeuges (PDF, 56 KB, 1 Seite)" (nur bei Erledigung über den Postweg notwendig)
- den vom Importeur oder Markenvertreter ausgefüllte Prüfungsbericht Form 13.20A, wenn das einzulösende Fahrzeug fabrikneu ist oder den Fahrzeugausweis wenn das Fahrzeug bereits eingelöst war;
- einen neuen •Haftpflichtversicherungsnachweis, mit dem Eintrag "Wechselschilder" (dieses Dokument ist auf Verlangen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erhältlich);
Auflösen von Wechselschildern
Damit wir Ihre Wechselschilder auflösen können, benötigen wir den Fahrzeugausweis desjenigen Fahrzeuges, welches ausser Verkehr gesetzt werden soll, zur Annullation.
| Gebühren | Post | Schalter |
|---|---|---|
| Ausstellen eines Fahrzeugausweises | CHF 45.- | CHF 55.- |
| Abgabe neuer Kontrollschilder; Einzelschild | CHF 30.- | CHF 30.- |
| Abgabe neuer Kontrollschilder; Schilderpaar | CHF 45.- | CHF 45.- |
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA
Kontrollschilder
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 26 60
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
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Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
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