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Wiederinverkehrsetzung der Kontrollschilder

Wer seine hinterlegten Kontrollschilder wieder in Verkehr setzen will, legt folgende Unterlagen vor:

  • das ausgefüllte Formular "Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeuges (PDF, 56 KB, 1 Seite)" (nur bei Erledigung über den Postweg notwendig)
  • je einen neuen Haftpflichtversicherungsnachweis für jedes damit eingelöste Fahrzeug (Wechselschilder!). Diese Dokumente sind auf Verlangen bei Ihrem Versicherer erhältlich;
  • die für die Einlösung eines Fahrzeuges notwendigen Unterlagen, falls gleichzeitig ein neues Fahrzeug in Verkehr gesetzt werden soll;

Bitte beachten Sie, dass hinterlegte Kontrollschilder nur bei der selben Geschäftsstelle wieder bezogen werden können, bei der sie hinterlegt wurden. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Gebühren Post Schalter
Wiederausgabe hinterlegter Kontrollschilder CHF 27.- CHF 30.-

Weitere Informationen

Senken Sie Kosten mit der Geschäftserledigung per Post: Sie profitieren in vielen Fällen von einem Rabatt von bis zu CHF 10.- je Ausweis; ausserdem ersparen Sie sich die Fahrt zu uns samt Parkplatzsuche.

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA

Kontrollschilder
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 26 60
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/kontrollschilder/wiederinverkehrsetzung_kontrollschilder