Wiederinverkehrsetzung der Kontrollschilder
Wer seine hinterlegten Kontrollschilder wieder in Verkehr setzen will, legt folgende Unterlagen vor:
- das ausgefüllte Formular "•Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeuges (PDF, 56 KB, 1 Seite)" (nur bei Erledigung über den Postweg notwendig)
- je einen neuen Haftpflichtversicherungsnachweis für jedes damit eingelöste Fahrzeug (Wechselschilder!). Diese Dokumente sind auf Verlangen bei Ihrem Versicherer erhältlich;
- die für die •Einlösung eines Fahrzeuges notwendigen Unterlagen, falls gleichzeitig ein neues Fahrzeug in Verkehr gesetzt werden soll;
Bitte beachten Sie, dass hinterlegte Kontrollschilder nur bei der selben Geschäftsstelle wieder bezogen werden können, bei der sie hinterlegt wurden. Besten Dank für Ihr Verständnis.
| Gebühren | Post | Schalter |
|---|---|---|
| Wiederausgabe hinterlegter Kontrollschilder | CHF 27.- | CHF 30.- |
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern SVSA
Kontrollschilder
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 26 60
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
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Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr