Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Polizei- und Militärdirektion Startseite


Navigation



Flottenrabatt

Grundsätze

Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, die während einer Steuerperiode zwischen 50'000 und 100'000 Franken an kantonalen Strassenverkehrssteuern entrichten, erhalten einen Rabatt von zehn Prozent.

Übersteigt die jährlich entrichtete kantonale Strassenverkehrssteuer 100'000 Franken wird für den darüber hinausgehenden Betrag ein Rabatt von 20 Prozent gewährt.

Hinweis

Berechnungsgegenstand

Die Rabattberechnung erfolgt ausschliesslich aufgrund der effektiv einbezahlten kantonalen Motorfahrzeugsteuern. Die Abrechnung umfasst die tatsächlichen Zahlungseingänge des jeweils vorangehenden Kalenderjahres unter Berücksichtigungen von Storni, Gutschriften und Debitorenverlusten (Nettosteuerertrag).

Berechnungsbeispiel

Total bezahlte Steuern: CHF 146'285.90
Rabatt: CHF 19'257.18 (CHF 10'000.00 + 20% von CHF 46'285.90)

Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter

Die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, welche die gesetzlichen Schwellenwerte für die Ausrichtung des Rabattes erreichen, werden aufgrund der für die Rechnungsstellung massgebenden Referenznummern des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes ermittelt.

Verschiedene Grosskunden haben im Hinblick auf ihre interne Organisationsstruktur Fahrzeuge von Filialen, Zweigniederlassungen oder einzelnen Abteilungen unter verschiedenen Referenznummern immatrikuliert. Der rechnerische Zusammenzug dieser unterschiedlichen Betriebsteile ist nur manuell möglich. Diese unselbständigen Betriebsteile müssen für die Addition der Abrechnung gemeldet werden.

Der rechnerische Zusammenzug einzelner selbständiger juristischer Personen oder einer Holding und ihrer Töchter ist aufgrund der Halterdefinition nicht möglich.

Auszahlungsadresse

Die Auszahlung erfolgt an eine einzige, von der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter zu bezeichnende Auszahlungsadresse.

Die Auszahlung erfolgt mittels Gutschrift an die Halteradresse oder die gemeldete Auszahlungsadresse.

Es erfolgt keine automatisierte Verrechnung mit anderen bestehenden Forderungen. Dadurch wird die Transparenz für die Kundschaft erhöht und die Verbuchung vereinfacht.

Diese Erläuterungen vermitteln einen Überblick über den Flottenrabatt. Massgebend im Einzelfall ist die Gesetzgebung.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Kundendienst Finanzen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 22 22
Fax 031 634 22 21
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon  07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/steuern_gebuehrenstrassenverkehr/flottenrabatt