Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist eine vom Gesamtgewicht, den gefahrenen Kilometern in der Schweiz, der Fahrzeugart und des Emissioncodes abhängige eidgenössische Abgabe. Sie unterscheidet sich von der pauschalen Schwerverkehrsabgabe.
Grundsätze
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe muss für alle Sachentransportfahrzeuge und Anhänger entrichtet werden, die
- ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen
- im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren
- dem Gütertransport dienen
•Abgabekategorien und Berechnungsbeispiel
Erhebung und Inkasso
Die Oberzolldirektion (OZD) erhebt die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe gestützt auf die vom Halter deklarierten Daten. Die LSVA wird durch die OZD in Rechnung gestellt. Nach erfolgloser Mahnung werden der Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt im Auftrag der OZD entzogen.
Weitere Auskünfte
Diese Erläuterungen vermitteln einen Überblick über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Massgebend im Einzelfall ist die Gesetzgebung.
Sollten Sie weitere Fragen zur Berechnung, Rechnungsstellung und zum Inkasso der LSVA haben, wenden Sie sich per Telefax (031 323 70 90) an die Oberzolldirektion. Zudem ist die OZD per e-mail unter •lsvaallgemein@ezv.admin.ch für Sie erreichbar.
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 11
Fax 031 634 26 81
Kontakt per E-Mail
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