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Motorfahrzeugsteuerbefreiungen bei Invalidität

Für Motorfahrzeuge, die im Kanton Bern eingelöst sind, ist eine Steuer zu entrichten. Von der Steuerpflicht ausgenommen sind Halterinnen und Halter für ein Motorfahrzeug je Haushalt, wenn sie selbst oder eine mit ihnen im gleichen Haushalt lebende Person zufolge Invalidität auf ein Motorfahrzeug angewiesen sind.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Merkblatt.

Steuerbefreiung bei Invalidität (PDF, 43 KB, 1 Seite)

Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Kundendienst Finanzen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 22 22
Fax 031 634 22 21
Kontakt per E-Mail
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/steuern_gebuehrenstrassenverkehr/motorfahrzeugsteuerbefreiungenbeiinvaliditaet