Motorfahrzeugsteuerbefreiungen bei Invalidität
Für Motorfahrzeuge, die im Kanton Bern eingelöst sind, ist eine Steuer zu entrichten. Von der Steuerpflicht ausgenommen sind Halterinnen und Halter für ein Motorfahrzeug je Haushalt, wenn sie selbst oder eine mit ihnen im gleichen Haushalt lebende Person zufolge Invalidität auf ein Motorfahrzeug angewiesen sind.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Merkblatt.
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