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Veteranenfahrzeuge

Frau in Oldtimer

Als Veteranenfahrzeuge gelten Fahrzeuge, deren erste Inverkehrsetzung mindestens 30 Jahre zurückliegt und die nötigen Voraussetzungen erfüllen.

Für die Einreihung eines Fahrzeuges als "Veteranenfahrzeug" ist ein entsprechender Prü­fungsbericht erforderlich, sofern im Fahrzeugausweis in der Rubrik 17 (Besondere Verwen­dung) nicht bereits "Veteranenfahrzeug" eingetragen ist. Zuständig für die Erteilung des Prüfungsberichtes sind die Verkehrsprüfzentren.

Fahrzeuge mit dem Eintrag „Veteranenfahrzeug“ im Fahrzeugausweis werden im Kanton Bern nur alle 6 Jahre zur periodischen Fahrzeugprüfung aufgeboten.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Verkehrsprüfzentrum Bern
Schermenweg 9
Postfach
3001 Bern

Fax 031 634 25 00
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Telefon:
031 634 25 37 (Fahrzeugprüfungen)
031 634 25 34 (Führerprüfungen)

Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 11:30 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/veteranenfahrzeuge