Veteranenfahrzeuge

Als Veteranenfahrzeuge gelten Fahrzeuge, deren erste Inverkehrsetzung mindestens 30 Jahre zurückliegt und die •nötigen Voraussetzungen erfüllen.
Für die Einreihung eines Fahrzeuges als "Veteranenfahrzeug" ist ein entsprechender Prüfungsbericht erforderlich, sofern im Fahrzeugausweis in der Rubrik 17 (Besondere Verwendung) nicht bereits "Veteranenfahrzeug" eingetragen ist. Zuständig für die Erteilung des Prüfungsberichtes sind die Verkehrsprüfzentren.
Fahrzeuge mit dem Eintrag „Veteranenfahrzeug“ im Fahrzeugausweis werden im Kanton Bern nur alle 6 Jahre zur periodischen Fahrzeugprüfung aufgeboten.
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Verkehrsprüfzentrum Bern
Schermenweg 9
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