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Import Veteranenfahrzeuge

Für die Verkehrszulassung von aus dem Ausland importierten Veteranenfahrzeugen müssen grundsätzlich diejenigen schweizerischen Bau- und Ausrüstungsvorschriften eingehalten sein, die zum Zeitpunkt der ersten Inverkehrsetzung gültig waren.

Als Nachweis für das Datum der ersten Inverkehrsetzung gilt der Fahrzeugausweis. Liegt kein Fahrzeugausweis vor, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Die technischen Dokumentationen des ursprünglichen Herstellers, aus denen Baujahr und Identifikation des Fahrzeuges hervorgehen
  • Glaubwürdige Unterlagen, woraus eindeutig das Herstellungsjahr ersichtlich ist

Neben den Fahrzeugpapieren müssen sämtliche technische Daten sowie die Zolldokumente vorliegen.

Hinweis

Prüftermine werden nur mit Absprache der technischen Auskunft sowie unter Vorlage kompletter Dokumentationen disponiert.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Verkehrsprüfzentrum Bern
Schermenweg 9
Postfach
3001 Bern

Fax 031 634 25 00
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Telefon:
031 634 25 37 (Fahrzeugprüfungen)
031 634 25 34 (Führerprüfungen)

Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 11:30 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/veteranenfahrzeuge/import_veteranenfahrzeuge