Import Veteranenfahrzeuge
Für die Verkehrszulassung von aus dem Ausland importierten Veteranenfahrzeugen müssen grundsätzlich diejenigen schweizerischen Bau- und Ausrüstungsvorschriften eingehalten sein, die zum Zeitpunkt der ersten Inverkehrsetzung gültig waren.
Als Nachweis für das Datum der ersten Inverkehrsetzung gilt der Fahrzeugausweis. Liegt kein Fahrzeugausweis vor, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Die technischen Dokumentationen des ursprünglichen Herstellers, aus denen Baujahr und Identifikation des Fahrzeuges hervorgehen
- Glaubwürdige Unterlagen, woraus eindeutig das Herstellungsjahr ersichtlich ist
Neben den Fahrzeugpapieren müssen sämtliche technische Daten sowie die Zolldokumente vorliegen.
Hinweis
Prüftermine werden nur mit Absprache der technischen Auskunft sowie unter Vorlage kompletter Dokumentationen disponiert.
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrsprüfzentrum Bern
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