Adressänderung
Sie sind als Besitzerin oder Besitzer eines Führerausweises verpflichtet, Adressänderungen dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug zu melden.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) blauer Führerausweis
Falls Sie noch den alten (blauen) Führerausweis besitzen, müssen Sie diesen bei einer Adressänderung mittels •Antragsformular (PDF, 115 KB, 2 Seiten) zwingend in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) umtauschen.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Führerausweis im Kreditkartenformat
Inhaber des Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK) können Ihre •Adressänderung online vornehmen.
Hinweis
Die Adressänderung wird gebührenfrei vorgenommen. Für den erstmaligen Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat erheben wir eine Gebühr von CHF 45.-
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 91
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
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Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr