Änderung Namen / Heimatort
Sie sind als Besitzerin oder Besitzer eines Führerausweises verpflichtet, Namens- oder Heimatortänderungen (z.B. infolge Heirat, Scheidung oder Einbürgerung) dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt innerhalb von 14 Tagen nach der Änderung zu melden und den Führerausweis zur Berichtigung vorzulegen.
Um den Namen und/oder den Heimatort in Ihrem (blauen) Führerausweis ändern zu lassen, legen Sie uns über den Postweg bitte folgende Unterlagen vor:
- den bisherigen blauen Führerausweis
- eine Kopie eines amtlichen Dokumentes (schweizerischer Eheschein, Familienbüchlein, Niederlassungsbewilligung, Namenserklärung, Pass, Identitätskarte, Ausländer: Originalausländerausweis)
- das •Gesuchsformular (PDF, 92 KB, 1 Seite) für den Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (farbiges Passfoto ohne Kopfbedeckung oder Sonnenbrille und nicht älter als fünf Jahre)
Wer schon im Besitz eines Ausweises im Kreditkartenformat ist, legt uns über den Postweg bitte folgende Unterlagen vor:
- den bisherigen Führerausweis
- eine Kopie eines amtlichen Dokumentes (schweizerischer Eheschein, Familienbüchlein, Niederlassungsbewilligung, Namenserklärung, Pass, Identitätskarte, Ausländer: Originalausländerausweis)
- das •Gesuchsformular (PDF, 92 KB, 1 Seite) für den Umtausch des bisherigen Führerausweises in einen neuen Führerausweis (farbiges Passfoto ohne Kopfbedeckung oder Sonnenbrille und nicht älter als fünf Jahre)
Gebühren
Für den erstmaligen Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat erheben wir eine Gebühr von CHF 45.-
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 22 91
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr